Telematikinfrastruktur (TI)

CompuGroup Medical
CompuGroup Medical

Tor zur digitalen Zukunft

Heil- und Kostenpläne (HKP) sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sind zwei Beispiele für Dokumente, die künftig ausschließlich auf elektronischem Wege kommuniziert werden dürfen. Der Zugang zu dieser sicheren elektronischen Zukunft erfolgt über die TI und die Nutzung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Seit dem 1. Juli 2021 muss jeder Zahnarzt einen Heilberufsausweis vorweisen können.

Sicher kommunizieren mit KIM

Hinter KIM verbirgt sich ein E-Mail-Adress-Verzeichnis, das im Gegensatz zu den Lösungen regulärer Anbieter über eine Verschlüsselungstechnik und elektronische Signatur verfügt und so den sicheren und geschützten Austausch sensibler medizinischer Daten ermöglicht. Zu den größten und renommiertesten KIM-Anbietern zählt die CompuGroup Medical (CGM), mit Sitz in Koblenz. Ein besonderer Vorteil der CGM KIM-Postfächer ist die Verzahnung mit der Praxissoftware, die CGM ebenfalls anbietet. So gelangen die über KIM kommunizierten Informationen – zum Beispiel die Bewilligungen eines eHKP – automatisch in das Praxisinformationssystem und werden dem entsprechenden Patienten zugeordnet.

eHKP und eAU werden Pflicht

Eine Umstellung auf die eHKPs ist bereits ab 2022 möglich. Ab 2023 wird die elektronische Kommunikation dann verpflichtend, um so die „Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V“ zu erfüllen, welche schon 2019 beschlossen wurde. Bereits ab Oktober 2021 ist der elektronische Versand der eAU über KIM verpflichtend.

Und so funktioniert die elektronische Kommunikation über KIM: Heil- und Kostenpläne werden nicht mehr manuell erzeugt und an den Patienten zur Weitergabe an die Krankenkasse zur Bewilligung übergeben. Vielmehr wird der eHKP direkt von der Praxis über KIM elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Auf dem gleichen Wege erfolgt die Rückmeldung, entweder als bewilligt, als bewilligt nach Korrektur oder als abgelehnt. Die Patientinnen und Patienten erhalten lediglich eine gekürzte, übersichtliche Version des Plans für ihre Unterlagen. Dieser automatisierte und fast papierlose Prozess spart den Mitarbeitenden an der Rezeption der Zahnarztpraxis in Summe viel Zeit. Außerdem verhindert die direkte Kommunikation mit den Kassen, dass HKPs verloren gehen oder bewusst nicht an die Krankenkasse weitergeleitet werden und es so zum Abbruch einer Behandlung kommt.

Weitere Informationen zu CGM KIM finden Sie unter www.ti-kim.de.

Allgemeine Informationen zur TI finden Sie unter www.cgm.com/ti.

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