Videosprechstunden für alle Versicherten!

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Neue kostenfreie Patienteninformation für die Auslage in der Zahnarztpraxis

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen Patienteninformation „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Forderung erneuert, die Möglichkeit zahnärztlicher Videosprechstunden auf alle Patientinnen und Patienten auszuweiten und die Versorgung somit insgesamt zu stärken. Bislang können Pflegebedürftige und Menschen mit einer Beeinträchtigung Videosprechstunden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:

„Den Videoleistungen kommt in der zahnärztlichen Versorgung immer größere Bedeutung bei Information, Beratung und Aufklärung zu. Mit diesen technischen Innovationen können etwa im Vorfeld einer Behandlung Symptome abgeklärt oder eine aufsuchende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder ein Hausbesuch besser organisiert werden. Auch für Notdienste können Erleichterungen einhergehen.“ Mit Blick auf die Corona-Pandemie betonte Hendges den Mehrwert für das Management der Behandlung infizierter und unter Quarantäne stehender Patienten. „In diesem Zusammenhang, aber auch bei möglichen künftigen pandemischen Lagen wäre die Ausweitung von zahnärztlichen Videosprechstunden auf alle gesetzlich Versicherten sinnvoll.“

„Wir Vertragszahnärzte setzen uns schon länger konsequent dafür ein, dass in der vertragszahnärztlichen Versorgung zeitnah eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Erbringung von Videosprechstunden – parallel zur ärztlichen Vorschrift – für alle Versicherten ermöglicht.“ Hendges betonte zugleich, dass Videoleistungen Termine in der Praxis nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen. „Das betrifft besonders die bessere Steuerung von Versorgungsstrecken und Behandlungsabläufen.“

Vorteile von Videofallkonferenzen

Er unterstrich auch noch einmal die Vorteile von Videofallkonferenzen: „Die Anwendung kann zu einer Entlastung und Vereinfachung führen, unter anderem bei Nachkontrollen und – insbesondere in ländlichen Regionen – durch die Vermeidung oder Verringerung von Anfahrtswegen im Vorfeld eines Termins.“ Eine solche Konferenz verläuft ähnlich wie eine Videosprechstunde. Allerdings findet sie nicht zwischen Patient und Zahnarzt statt, sondern in der Regel zwischen Pflegepersonal, pflegenden Angehörigen und der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt. Themen eines solchen Austauschs sind zum Beispiel die Unterstützung zur Verbesserung der Mundgesundheit bei Patienten oder Hinweise zur Reinigung von Prothesen.

Neue, kostenfreie Patienteninformation

Die neue, kostenfreie Information der KZBV richtet sich speziell an Patienten und ist zum Beispiel für die Auslage und Weitergabe in Zahnarztpraxen konzipiert. Sie beschreibt anhand von konkreten Beispielen allgemeinverständlich die Vorteile der neuen digitalen Anwendungen Videosprechstunde, Videofallkonferenz und Telekonsilien und informiert über Voraussetzungen in Sachen Technik und Ablauf. Auf Grafiken und Abbildungen wurde – auf Wunsch von Praxen – bewusst verzichtet, um jederzeit bei Bedarf einen schnellen Selbstausdruck der Information vor Ort zu ermöglichen.

Broschüre für Praxen und Sonderwebsite der KZBV zu Videoleistungen

Bereits im Februar hatte die KZBV eine Informationsbroschüre zu Videoleistungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte als Zielgruppe veröffentlicht. Beide Publikationen können auf der Website der KZBV als PDF-Dateien kostenfrei abgerufen werden. Weitere Informationen zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien stehen unter http://www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung, etwa zu Anbietern solcher Leistungen. Alle verfügbaren Materialien werden fortlaufend aktualisiert und bedarfsgerecht ergänzt.

Hintergrund: Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien

Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker auszuschöpfen, sind Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Einsatz. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile – für Patienten und Zahnarztpraxen gleichermaßen.

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