Nachdem kürzlich in einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke, ihre Entstehung sowie standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden und der zweite Teil detailliert über konkrete Modalitäten bei Beantragung, Abrechnung und Übergangsregelungen informierte, werden jetzt die Leistungen und zu beachtenden Regelungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen im Detail vorgestellt. Für diese Versicherten steht ab Juli 2021 eine bedarfsgerecht modifizierte, bürokratie- wie barrierearme Behandlungstrecke zu Verfügung, mit der eine Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung möglich ist.
Das neue Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands, erläutern Schritt für Schritt die Leistungen der modifizierten PAR-Behandlungsstrecke, die sich vor allem an Pflegebedürftige und Versicherte mit einer Beeinträchtigung richtet, bei denen die systematische Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie nicht durchgeführt werden kann.
Wie schon Teil II dient auch das 3. PAR-Erklärvideo der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams, aber auch von Patienten, deren Angehörigen oder von Pflegepersonal. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungs-veranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.
Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab dem 1. Juli vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu diesem Datum treten die neue Parodontitis-Richtlinie, Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie wie der Parodontale Screening-Index und auch die Richtlinie für die PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können dann umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden.
Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hatte die KZBV intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt – zunächst über mehrere Jahre im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details einzelner Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.
Die KZBV setzt sich seit Jahren erfolgreich dafür ein, vulnerablen Patientengruppen einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur vertragszahnärztlichen Versorgung zu ermöglichen. Im G-BA hatte die KZBV kürzlich erreicht, dass es nun für Betroffene einen besonders unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zur PAR-Therapie geben wird.