Ab 1. Januar 2025: Amalgam-Verbot in der Zahnmedizin

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Beata Luczkiewicz

Amalgam als Zahnfüllung ist bald Geschichte. Die EU hat ein Verbot ausgesprochen. Doch noch ist keine zahnfüllende Alternative gefunden, die ohne Zuzahlung auskommt.

Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob Amalgam für Patienten gesundheitsschädlich ist oder nicht. Die EU hat eine Entscheidung getroffen, dass Amalgam-Füllungen verboten werden. Damit soll das Quecksilber aus der Umwelt entfernt werden.

Sind Amalgam-Füllungen gesundheitsschädlich?

Die IG Umwelt Zahn Medizin, eine Verbraucherschutzorganisation, die sich seit 2017 für das Amalgamverbot stark macht, ist mit dem EU-Verbot zufrieden. Das größte Problem bei Amalgam-Füllungen ist, dass sie zu 50 Prozent aus Quecksilber bestehen. Und dieses Quecksilber, so die IG Umwelt Zahn Medizin, ist einer der giftigsten Stoffe, die wir weltweit haben. Es birgt ein Risiko für die Gesundheit, das für die Verbraucherschutzorganisation nicht länger hinnehmbar ist. Toxikologen raten allerdings davon ab, intakte Amalgamfüllungen rauszunehmen. Denn das giftige Quecksilber ist durch eine Mischung aus Silber, Zink, Kupfer und Zinn fest in der Füllung gebunden. Dadurch ist die Füllung so stabil, dass sie niemanden schädigt.

Zahnärzte kritisieren: Werden Füllungen bald teurer?

Diese Verordnung wird auf jeden Fall Auswirkungen auf die Zahnmedizin in der gesamten EU haben. Das heißt, dass Arbeitsweisen komplett umgestellt werden müssen und nach neuen Materialien für Zahnfüllungen gesucht werden muss. Zum Glück gibt es schon einige gute Alternativen zu Amalgam, zum Beispiel Kompositmaterialien, Glasionomerzemente und Keramiken. Die werden in der modernen Zahnmedizin immer öfter eingesetzt.

Seit dem 1. Juli 2018 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie für schwangere und stillende Patientinnen die Kosten für Füllungen aus Kunststoff (Komposit).

Bei der Abrechnung des Basisbetrags für Füllungen steht der Zahnärztin oder dem Zahnarzt im Prinzip frei, welches Material sie oder er verwendet, solange es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Unter einer wirtschaftlichen Versorgung verstehen aber besonders die Krankenkassen eine möglichst haltbare Versorgung. Die Haltbarkeit von Amalgamfüllungen liegt laut der KZBV bei 6 bis 8 Jahren. Anerkannt sind aber auch Kompositfüllungen, die eine Haltbarkeit von 4 bis 6 Jahren haben. Auch Gold und Keramik-Inlays, die heute schon kostengünstig mit dem CAD/CAM System hergestellt werden können, kommen in Frage.

Welche Füllungen sind ohne Zuzahlungen künftig möglich?

Zahnarzte hatten darauf gehofft, dass das Verbot erst 2030 kommt. Denn die Nachfrage nach den zuzahlungsfreien Füllungen hat nachgelassen. Während früher bis zu 30 Prozent der Füllung aus Amalgam waren, sind es heute weniger als acht Prozent. Das liegt auch daran, dass Patienten höhere ästhetische Ansprüche haben und sich für das aufwendigere Füllungsmaterial wie Kunststoffe entscheiden, da dies zahnfarben ist und ästhetischen Ansprüchen besser gerecht wird.

Andere Füllstoffe wie Zement, Keramik oder Gold sind in der Kosten-Nutzen-Rechnung oft teurer als Amalgam. Deshalb soll ein Nachfolger gefunden werden. Im Anschluss müssen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen zusammensetzen und darüber beraten, ob dieser Füllstoff künftig voll bezuschusst werden kann.

Vorreiter in Sachen Amalgam-Verbot

Andere europäische Länder haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung von Quecksilber in der Zahnheilkunde zu begrenzen oder zu verbieten. Schweden hat die Verwendung von Amalgam für Zahnfüllungen bereits 2009 verboten und ist damit Vorreiter in dieser Hinsicht. Auch Norwegen und Dänemark haben schnell gehandelt und die Verwendung von Amalgam in der Zahnheilkunde seit 2013 vollständig eingestellt.

In Deutschland und den Niederlanden gibt es bereits seit einigen Jahren Beschränkungen für die Verwendung von Amalgam. Diese Länder haben die Verwendung von Amalgam insbesondere bei schwangeren Frauen und Kindern eingeschränkt und empfehlen generell den Einsatz von Amalgamalternativen, wo immer dies möglich ist.

Die neue Verordnung der EU-Kommission macht Schluss mit nationalen Alleingängen. Sie dehnt die bereits bestehenden nationalen Maßnahmen auf alle EU-Länder aus. Mit dem Ziel die menschliche und ökologische Belastung durch Quecksilber zu reduzieren und die allgemeine Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger der Europäischen Union zu verbessern.

Quellen:

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