Aufklärung in der Praxis ist zweckmäßig

Interview mit Gabriele Bengel und Alexander Mint
to:dent.ta GmbH, Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu

… im Sinne der Aufklärungs-/Beratungspflicht!

Versicherer zahlen lieber Prophylaxekosten als Gebisssanierungen! Beim Thema regelmäßige Professionelle Zahnreinigung ziehen Praxen und Versicherer am gleichen Strang. Im folgenden Interview mit den beiden Versicherungsspezialisten Frau Gabriele Bengel und Alexander Mint von der to:dent.ta GmbH beantworten sie Fragen zu dem finanziellen Potenzial von Zahnzusatzversicherungen für Patient und Praxis und erklären, dass die Aufklärung in der Zahnarztpraxis in keinem Widerspruch zur Berufsordnung steht und darüber hinaus sogar zweckmäßig in Bezug auf die Aufklärungspflicht ist.

Overweight woman consulting with happy nutritionist in white uniform in the clinic

recall Sie sind seit vielen Jahren auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert und haben täglich Kontakt zu Zahnarztpraxen. Haben Sie dabei immer nur mit dem Praxisinhaber zu tun?

Gabriele Bengel Nein – keinesfalls. Im Gegenteil! Wir stehen grundsätzlich dem ganzen Praxisteam für fachliche Fragen rund um Zahnzu- satzversicherungen zur Verfügung. So haben wir es häufig mit Praxismanagerinnen, Abrechnungsspezialistinnen und – vor allem – mit Prophylaxespezialistinnen und Dentalhygienikerinnen zu tun.

recall Und was sind so die hauptsächlichen Fragen, die die Praxisangestellten bewegen?

Gabriele Bengel Mit Praxismanagerinnen besprechen wir zum Beispiel den Einsatz unseres Ratgebers und des Zahnstatus und mit Abrechnungsspezialisten die erstattungsfähigen GOZ-Ziffern.

Alexander Mint Aktuell sind es hauptsächlich die Fachkräfte im Bereich Prophylaxe, die wissen wollen, wie die Erstattung von PZR- und Prophylaxekosten über Zahnzusatzversicherungen möglich ist. In vielen Praxen gibt es ja inzwischen einen extra Bereich, in dem Prophylaxe gemacht wird. Und es ist jedem klar, dass der Bereich ausgelastet sein muss, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn sich Kassenpatienten aber Sorgen über Benzin-, Gas-, Strom und Lebensmittelpreise machen müssen, besteht natürlich die Gefahr, dass die zahnärztliche Dienstleistung hinten runterfällt. Oder zumindest reduziert wird von zwei auf eine Zahnreinigung pro Jahr. Wenn das bei der Hälfte der Patienten passieren würde, kann sich jeder ausrechnen, welchen Einnahmeverlust die Praxis hat.

recall Können Sie uns dafür ein konkretes Beispiel machen? So, wie Sie es auch den Praxen zeigen?

Alexander Mint Wenn wir mit Praxen direkt sprechen, haben wir natürlich in der Regel konkrete, praxisindividuelle Zahlen zum Rechnen. Aber fiktiv angenommen, die Praxis hat 1000 Kassenpatienten zwischen 18 und 80 Jahren. Davon kommen 70 Prozent bislang zweimal pro Jahr zur PZR, die Praxis verlangt 100 Euro pro Behandlung. Das sind dann 140.000 Euro Einnahmen. Käme die Hälfte davon jetzt nur noch einmal pro Jahr, würden 70.000 Euro fehlen.

Gabriele Bengel Hinzu kommt noch, dass das aktuell diskutierte GKV- Finanzstabilisierungsgesetz aller Voraussicht nach nachteilig für Zahnarztpraxen sein wird. Möglicherweise werden die Zahlungen der Krankenkassen in Zukunft geringer ausfallen. Auch die freiwilligen Zuschüsse zur PZR, die ein paar Kassen aktuell noch gewähren, sind für die Zukunft nicht garantiert. Darum ist es nach unserer Auffassung auch wichtig für den Zahnarzt und die gesamte Praxis, die Patientinnen und Patienten auf Zahnzusatzversicherungen hinzuweisen.

recall Kann man denn davon ausgehen, dass ein hoher Anteil an privat zusatzversicherten Patienten solche Einnahmeausfälle verhindern würde?

Gabriele Bengel Ja – mit Sicherheit. Speziell für den Bereich Prophylaxe ist es wichtig, dass die Patienten eine Zahnzusatzversicherung mit Kostenerstattung für PZR haben. Die alten Zahnzusatztarife haben meistens nur für Zahnersatz bezahlt. Aber man kann diese alten Tarife entweder aufstocken oder eben gleich komplett in einen neuen Tarif wechseln. Und wenn PZR versichert ist – dann wird sie auch genutzt. Denn schließlich – so denken die meisten – soll sich die Versicherung „rentieren“.

Alexander Mint Der Wechsel wird übrigens zunehmend einfacher, da inzwischen etliche Zahntarife die Vorversicherungszeit anrechnen – selbst wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer lief.

recall Dazu habe ich gleich zwei Fragen: erstens, wie viel zahlt der Versicherer für PZR? Und zweitens, warum zahlt er überhaupt so eine regelmäßige Behandlung? Man denkt doch oft, Versicherer zahlen am liebsten gar nicht.

Gabriele Bengel Autsch – das alte Klischee. Ich räume ein, dass nicht immer alles bezahlt wird von den Versicherern. Daher vermitteln wir unseren Kunden immer gezielt den Tarif, der optimal zum Zahnstatus passt. Und zudem unterstützen wir unsere Kunden dann auch im Leistungsfall, klären mit Patienten und Versicherern die Kostenübernahme und vermitteln – sollte es mal Komplikationen geben – zwischen Zahnarztpraxis, Patient und Versicherer.

Alexander Mint Bei der Übernahme der PZR-Kosten gibt es keine Probleme, wenn sie nach GOZ Abschnitt B abgerechnet wird. Und was die Höhe anbelangt, liegen die leistungsstarken Zahntarife bei 200 Euro pro Jahr bis unbegrenzt. Regelmäßige PZR ist ganz im Sinne der Versicherer: sorgfältig gepflegte Zähne reduzieren die Ausgaben für Zahnersatz und Parodontitis.

recall Wie genau muss man sich das Zusammenwirken zwischen Ihnen, der Praxis und den Patienten vorstellen?

Alexander Mint Das ist ganz einfach und unkompliziert. Wir stellen den Praxen einen Flyer mit allgemeinen Infos zur Verfügung, der ausgelegt werden kann. Und einen kompakten Ratgeber mit den wichtigsten Informationen zu Zahnzusatzversicherungen. Damit hat das ganze Praxisteam einen schnellen Überblick über das Thema. Der Ratgeber wird einfach an Patienten ausgegeben. Und speziell für die Prophylaxe gibt es einen Extra-Flyer mit der Beschreibung eines Vorsorgetarifes, der 100 Prozent der Kosten erstattet – auch mehrmals im Jahr.

recall Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?

Alexander Mint Die Versicherungswirtschaft unterliegt einer recht strengen Aufsicht in Bezug auf die Dokumentation vom Beratungsprozess, der Abschlussempfehlung und selbstverständlich auch im Bereich Datenschutz. Die to:dent.ta GmbH – tätig als unabhängiger Versicherungsmakler – arbeitet in Bezug auf dieses wichtige Thema gewissenhaft, Daten von Patienten werden sensibel behandelt und werden ausschließlich anlassbezogen zur adäquaten Beratung für Zahnzusatzversicherungen verwendet.

Wir sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen und haben, in Bezug auf die Berufsordnung der Zahnärzte, die Aufklärung und Aushändigung unserer Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Das Ergebnis: Unsere Unterlagen und die damit verbundene Aufklärung stehen in keinem Widerspruch zur Berufsordnung, sondern sind sogar zweckmäßig zur Befriedigung des Informations- und Aufklärungsbedürfnisses Ihrer Patientinnen und Patienten.

recall® Das Praxisteam-Magazin immer mit dabei

Mit unserem E-Paper haben Sie die Möglichkeit alle Ausgaben kostenfrei mobil auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop zu lesen.

Recall Magazin