Dazu stand jetzt Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme, bei einer Pressekonferenz Rede und Antwort. Danach steht fest: Mit CGM Z1.PRO sind Behandler auf dem Weg der digitalen Veränderungen gut beraten. Denn die Alles-aus-einer-Hand-Spezialisten reagieren schon jetzt mit den passenden digitalen Lösungen auf die neuen Anforderungen. Mehr noch: 2021 wird die Geburtsstunde der App CGM InfoDental, während parallel das CGM PRAXISARCHIV 25-jährigen Geburtstag feiert. Klaus Donhauser, Vice President Product Manager bei der CompuGroup Medical, nimmt das zum Anlass, über Neuerungen bei der bewährten Anwendung zur effizienten, revisionssicheren Dokumentation in der Zahnarztpraxis zu berichten.
CGM Z1.PRO und ePA – was tut sich bei der Zahnarztsoftware?
Die ePA kommt – und mit dem ePA-PLUS-PAKET für die CGM-Praxissoftware stellt das Unternehmen dafür nun alle Vorteile auf einmal bereit: Integriert sind Kommunikation im Medizinwesen (Z1.PRO-KIM-Modul) inkl. E-Arztbrief, Notfalldatenmanagement und Datensatz persönliche Erklärung (NFDM und DPE), der elektronische Medikationsplan (eMP) im Lesemodus, die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept). Das Ergebnis: „Praxen erhalten von uns alle notwendigen neuen Anwendungen aus einer Hand, profitieren von einer finanziellen Förderung und sind bei gesetzlichen Fristen auf der sicheren Seite“, erklärt Sabine Zude. Auch der Praxisalltag wird erleichtert – unter anderem so:
- Sicher: eNachrichten inkl. Überweisungen, Röntgenbilder o. ä. können aus dem KIM Postfach und der Z1 Textverarbeitung heraus versendet werden, sind verschlüsselt und erreichen ausschließlich KIM-Teilnehmer – Vertipper stellen damit kein Sicherheitsproblem dar. KIM-Mails können vom Server abgerufen und in das KIM-Postfach importiert werden. Werden diese einem Patienten zugeordnet, können die Dateianhänge direkt in das CGM PRAXISARCHIV für den jeweiligen Patienten hinterlegt werden.
- Schnell: Es können neue Dokumente – wie bspw. ein Dokument aus dem
Dateisystem (Festplatte), CGM PRAXISARCHIV, Dokumentenhistorie, Texte/Briefe (aus der Textverarbeitung) oder auch Daten der eGK – in der ePA gespeichert werden. - Bequem: In der ePA werden alle relevanten Dokumente zu einem Behandlungsprozess gebündelt. Im ePA-Hauptdialog kann nach „allen Dokumenten“, die in der ePA vorhanden sind, oder Dokumenten nach Eingabe von Filterkriterien oder auch nach Übertragungspaketen mit Filterkriterien gesucht werden.
Die neue PAR-Richtlinie – CGM als verlässlicher Partner
Am 1. Juli tritt die neue PAR-Richtlinie in Kraft – und mit ihr sollen die neuen Leistungen in zahnärztlichen Praxen zur Verfügung stehen. Das ist mittelfristig eine Win-Win-Situation für Patienten und dentale Praxen, die zunächst aber umfangreiche Änderungen an der Praxissoftware notwendig macht. Sabine Zude erklärt: „Implementierungen von Änderungen dieser Größenordnung können nur in einzelnen Schritten erfolgen, weshalb eine Auslieferung in der Kürze der Zeit für sämtliche Dentalsoftware-Anbieter nicht möglich war. Dennoch möchten wir die Zahnärzte bei der Umsetzung der neuen Anforderungen schon jetzt aktiv unterstützen. Zum 1. Juli stellt die CGM Dentalsysteme deshalb beschreibbare PDFs zur Beantragung der PAR-Planung zur Verfügung, die als „Überbrückung“ bis zur endgültigen Softwarelösung dienen. Und auch die bewährten Module CGM Z1 Karies- und PAR-Risikoanalyse und CGM Z1.PRO PerioPrevention unterstützen bereits jetzt bei der Umsetzung der neuen PAR-Behandlungsstrecke: So erstellen Praxen mit Hilfe der Tools individuelle Präventionspläne, kommunizieren transparent sowie nachvollziehbar mit ihren Patienten und behalten geplante Therapien aufgrund von Risikobeurteilungen stets im Blick. „Der Verlauf der Behandlungserfolge wird im CGM Z1.PRO PerioPrevention-Modul leicht verständlich aufgezeigt sowie Risikofaktoren ermittelt. Der persönliche Präventions- bzw. Implantat-Schutzplan kann ausgedruckt und dem Patienten mitgegeben werden. Das erhöht die Patienten-Compliance erheblich“, so Zude. „Denn: Auf dem Behandlungsstuhl sind manche Patienten gestresst oder ängstlich, zu Hause können sie sich alle notwendigen Informationen, wie etwa die richtige Farbe der Interdentalbürste für die jeweilige Zahnlücke, in Ruhe anschauen.“
Gleichzeitig kommen umfangreiche Änderungen im Rahmen der neuen PAR-Behandlungsstrecke und dem damit verbundenen neuen Leistungspaket auf die Praxen zu. Deshalb wird das PAR-Modul von CGM Z1.PRO in Gänze neu entwickelt und im Modul Prophylaxe Änderungen eingepflegt.
Was ändert sich, was ist neu?
- Neuer PAR-Status (Blatt 1) mit Staging/Grading
- Geänderter PAR-Status (Zahnschema) – AITa/b und die Furkation sind in einer neuen Spalte zu dokumentieren.
- Neue PAR-Leistungen mit neuen Leistungsprüfungen
- Dokumentation des Therapie- und Aufklärungsgesprächs
- Eine PAR-Behandlung ist zukünftig erst ab einer Taschentiefe von 4mm vorgesehen (bisher 3,5mm).
- Die Mundhygieneunterweisung (MHU) ist in die PAR-Richtlinie integriert.
- Neues Formular PSI – Ausdruck für die Patientenaufklärung.
- Neue Abrechnung: Monatliche Abrechnung der Leistungen (Teilabrechnungen) via PAR-DTA – statt bisheriger Einmalabrechnung
Neue App CGM InfoDental
In der zweiten Jahreshälfte soll es soweit sein: Dann launchen die Softwareprofis die kostenlose dentale App CGM InfoDental für Studierende und Praxen, die sich derzeit noch in der Entwicklung befindet. Neben Informationen der CGM Dentalsysteme finden Anwender hier auch individuelle Informationen der jeweiligen Klinik bzw. Praxis oder Wissenswertes aus dem Partnernetzwerk der CGM. Darüber hinaus wird es auch eine Assistentenbörse geben, sodass Studierende direkt via App erfahren können, welche Praxen auf der Suche nach Assistenten sind. Darüber hinaus hat die CGM Dentalsysteme in Zeiten von Corona das Angebot an Online-Seminaren stetig ausgebaut. Die begehrten Termine finden sich zukünftig auch innerhalb der App.
CGM PRAXISARCHIV – komfortabel, sicher, schnell
Mit CGM PRAXISARCHIV, das seit 1996 unter stetiger Weiterentwicklung auf dem Markt ist, feiert in diesem Jahr eine bewährte Anwendung der CGM Dentalsysteme 25. Jubiläum. CGM PRAXISARCHIV verwaltet und archiviert alle Patientenbelege wie Text-Dokumente, Bilder, Videos, E-Mails und Fax-Dokumente und ist dabei direkt in die Praxissoftware integriert. Alle Dokumente können ohne Medienbruch in der Dokumenten-Management-Lösung geöffnet, bearbeitet und in einem individuellen Ordner-System revisionssicher archiviert werden. Vorgenommene Änderungen werden nachvollziehbar protokolliert und auch der Originalzustand jeder einzelnen Datei ist jederzeit abrufbar. Das ist nicht nur komfortabel, sondern spart im Arbeitsalltag deutlich Zeit ein, die man nicht mit der Suche nach Patientendokumenten verbringt. Mit CGM PRAXISARCHIV gelingt die Dokumentenablage ordnungsgemäß, vollständig, prüfbar und ist vor Verfälschungen oder Verlust gesichert. Die Nutzung der Dokumente kann nur durch Berechtigte erfolgen. „Die Handhabung ist sehr intuitiv und direkt aus der Praxissoftware möglich, was zeitsparende Arbeitsabläufe möglich macht. „Diese Einsparungen können schon im ersten Jahr die Anschaffungskosten wieder einspielen“, erklärt Klaus Donhauser, Produktmanager für CGM PRAXISARCHIV. Ganz neu ist jetzt CGM PRAXISARCHIV WEB als ideales Werkzeug für den flexiblen Dokumentenzugriff, unabhängig von fest installierten Arbeitsplätzen – eine moderne Art der Dokumentendarstellung, die im Browser läuft. Und: Mit CGM PRAXISARCHIV 5.0 launcht das Unternehmen jetzt die Möglichkeiten der Volltextsuche sowie der Textanalyse – das kürzt die ohnehin schnelle digitale Suche nach Dokumenten nochmals ab. CGM PRAXISARCHIV wird jährlich auditiert und erfüllt die aktuellen Prüfungskriterien für Dokumenten-Management-Lösungen laut Anforderungskatalog des TÜV Saarland. Hierbei werden die gesetzlichen Anforderungen an technische und organisatorische Verfahren zur Erfassung, elektronische Aufbewahrung und Prüfbarkeit von Dokumenten – hinsichtlich der ‘Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff’, kurz GoBD, dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – erfolgreich geprüft.