Diese Regelung ist zunächst die Bestätigung der Empfehlungen der zahnmedizinischen Fachgesellschaften von 2018, nach denen ab dem Durchbruch des ersten Milchzahnes zweimal täglich eine Fluoridzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid in einer reiskorngroßen Menge und ab dem zweiten Geburtstag in einer erbsengroßen Menge verwendet werden soll.
Bereits ab der zweiten Lebenswoche sollen bis zum Durchbruch des ersten Milchzahnes Fluoridtabletten mit Vitamin D verabreicht werden. Danach gibt es bis zum ersten Geburtstag eine Wahlmöglichkeit, über die Kinder- und Jugendärzte*innen und Zahnärzte*innen entsprechend beraten sollen. Entweder bleibt es bis zum 1. Geburtstag bei der Fluoridtablette mit Vitamin D oder es wird zur Zahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid gewechselt. Danach soll dann nur noch die Fluoridzahnpasta zu Einsatz kommen. Nachfolgend die neuen Empfehlungen im Einzelnen:
2. Lebenswoche bis 1. Milchzahn | 1. Milchzahn bis 1. Geburtstag |
1. bis 2. Geburtstag |
2. bis 6. Geburtstag |
Fluoridtablette mit Vitamin D |
Fluoridtablette mit Vitamin D |
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oder | |||
Fluoridzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid: Reiskorngröße 2 x tgl. |
Fluoridzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid: Reiskorngröße 2 x tgl. |
Fluoridzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid: Erbsengröße 2 x tgl. zu Hause und zusätzlich 1x in der Kita |
„Die Gewinner dieser neuen einheitlichen Empfehlungen zur häuslichen Fluoridprophylaxe sind in erster Linie die Kinder und deren Eltern“, sagt der Präsident der DGPZM, Prof. Dr. Stefan Zimmer. „Aber auch Kinder- und Jugendärzte*innen und ihre zahnärztlichen Kollegen*innen können sich als Gewinner fühlen, denn mit dieser Einigung ist ein für alle Mal Schluss mit der jahrelangen Verunsicherung bei den Fluoridempfehlungen. Dafür gebührt allen, die diese konzertierten Fluoridempfehlungen möglich gemacht haben, ein großes Dankeschön.“