Ab 1. Juli dieses Jahres
können gesetzlich versicherte Personen bei parodontalen Erkrankungen effektiver und nachhaltiger als bisher behandelt werden. Dies ermöglicht die neue Richtlinie mit einem umfassenden, am Bedarf des Patienten ausgerichteten Maßnahmenprogramm.
- Dazu gehören unter anderem ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung – im Sinne der „sprechenden Zahnheilkunde“ unverzichtbar, wenn eine Verbesserung des Gesundheitsverhaltens der Patienten bewirkt und die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz erhöht werden soll.
- Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte und individuell zugeschnittene Nachsorge erhalten. Ziel ist es, den Behandlungserfolg auch langfristig zu sichern.
„Wir sehen dies als echten Meilenstein, um der Volkskrankheit endlich mit mehr Erfolg begegnen zu können“, so Dr. Holger Weißig, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS). Gerade für die vulnerablen Bevölkerungsgruppen, für die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung die Zahnpflege und Mundhygiene nur schwer umsetzbar ist, wurde darüber hinaus ein bürokratie- und barrierearmer Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung dieser chronischen Erkrankung geschaffen.
Die Zahnärzteschaft hatte sich seit vielen Jahren mit fachlicher Beratung und in intensiven Verhandlungen dafür eingesetzt, dass der aktuelle wissenschaftliche Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse berücksichtigt wird.