Insbesondere die Zahnärzte- und Ärzteschaft ist fassungslos angesichts der mit dem GKV-FinStG wieder eingeführten Budgetierung, die Leistungskürzungen vor allem bei der Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis bewirken werden. Lediglich für die Parodontitisbehandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung stehen unbegrenzte Finanzmittel zur Verfügung.
Als zum 1. Juli 2021 für gesetzlich Versicherte neue Möglichkeiten zur Behandlung von Parodontitis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurden, schien die Bekämpfung dieser weit verbreiteten, chronischen Erkrankung auf einem guten Weg. Es bedeutete Hoffnung für viele betroffene Patientinnen und Patienten: In Deutschland leiden rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten an Parodontitis. Die Sparmaßnahmen des GKV-FinStG machen diese Hoffnung wieder zunichte.
„Nur durch die konsequente Aufklärung und kontinuierliche Behandlung der von Parodontitis betroffenen Menschen können wir diese weit verbreitete Krankheit wirksam bekämpfen“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassen-zahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Es ist erschütternd zu sehen, dass das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungen trifft, die so offensichtlich am Wohl der Patientinnen und Patienten vorbeigehen. Die Zahnärzteschaft hat auf Landes- und Bundesebene in den letzten Wochen immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, welche weitreichenden negativen Konsequenzen das GKV-FinStG insbesondere für Versicherte hat, die unter der Volkskrankheit Parodontitis leiden“.
Ähnlich bestürzt angesichts der Entscheidung des Bundestages zeigt sich Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen: „Die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form ist ein herber Rückschlag für die auf Prävention ausgerichtete moderne Zahnmedizin in Deutschland. Nicht nur in Bezug auf die Parodontitis, aber gerade in diesem Bereich sind die nunmehr zu erwartenden Einschnitte besonders schmerzhaft.
Dass man zwar im Vorfeld die Argumente der Zahnärzteschaft gehört und dem ersten Anschein nach auch die Nachteile für Millionen gesetzlich versicherter Menschen erkannt hatte, nun aber den Entwurf in dieser Gestalt verabschiedet, ist nicht nachvollziehbar. Die Äußerung aus Regierungskreisen, es werde durch das Gesetz keine Leistungskürzungen und keine Einschnitte in der Versorgung für die Patientinnen und Patienten geben, mutet vor diesem Hintergrund zynisch an. Wir sehen in Deutschland seit Jahrzehnten die kontinuierlichen Erfolge zahnärztlicher Vorsorge. Diese Erfolgsgeschichte hat mit der Verabschiedung des GKV-FinStG einen herben Dämpfer erhalten.“
GKV-Versorgung bei Parodontitis
Seit Juli 2021 stehen gesetzlich Versicherten in Zahnarztpraxen bei der Behandlung von Parodontitis neue Möglichkeiten offen – angesichts der weiten Verbreitung dieser Volkskrankheit ein wichtiger Meilenstein in der zahnärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter. So die Theorie. In der Praxis entzieht das neue Gesetz, das in Kürze in Kraft treten wird, der zahnmedizinischen Versorgung die für die Behandlung der Parodontitis erforderlichen Finanzmittel.
Bei Parodontitis handelt es sich um eine lebenslange Erkrankung. Entzündungen des Zahnfleischs bleiben nicht im Mund: Zu den möglichen Folgen einer Parodontitis zählen zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle, Diabetes, Lungen- und Nierenerkrankungen. Parodontitis gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit.