Wann kommt die GOZ 0030 zur Anwendung?
Die GOZ 0030 kannst Du unter anderem in Rechnung stellen, wenn Du einen Heil- und Kostenplan für folgende Behandlungen erstellst:
- MKV-Füllungen
- Prothetische Versorgungen
- Implantationen und weitere komplexe Behandlungen
Ausnahmen: Wann gilt die GOZ 0040?
Für bestimmte Behandlungsarten ist die GOZ 0040 zu verwenden. Diese Ziffer kommt bei kieferorthopädischen (KFO) Leistungen sowie bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Behandlungen zur Anwendung. Bei mehreren Planungen kannst Du auch mehrfach die Ziffer GOZ 0030/0040 in Rechnung stellen.
Was muss im Heil- und Kostenplan enthalten sein?
Für die korrekte Abrechnung ist es notwendig, dass der Heil- und Kostenplan schriftlich verfasst wird. Wenn der Plan zahntechnische Leistungen enthält, die voraussichtlich 1.000 Euro oder mehr kosten werden, muss zwingend ein detaillierter Kostenvoranschlag hinzugefügt werden.
Sonderfall: Analoge Leistungen
Sollten Leistungen analog abgerechnet werden, die ursprünglich im Bereich der KFO lagen, jedoch jetzt einen anderen Leistungsumfang aufweisen, greift nicht die GOZ 0040, sondern die GOZ 0030. Denn: Hier zählt die gegenwärtige Leistungszuweisung und nicht die Herkunft der Ziffer.
Kostenerhöhungen – So informierst Du den Patienten richtig
Manchmal weichen die tatsächlichen Behandlungskosten vom geplanten Umfang ab. Falls sich eine Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent abzeichnet, bist Du verpflichtet, den Patienten darüber zu informieren und aufzuklären.
Fazit: GOZ 0030 richtig abrechnen und typische Fehler vermeiden
Die Abrechnung der GOZ 0030 ist eine wichtige Leistung, die korrekt dokumentiert und berechnet werden muss. Achte darauf, dass alle erforderlichen Angaben im Heil- und Kostenplan enthalten sind und dass der Kostenvoranschlag bei höheren zahntechnischen Leistungen nicht vergessen wird. Informiere Deine Patienten rechtzeitig über mögliche Kostensteigerungen und stelle sicher, dass Du bei mehrfachen Planungen die GOZ 0030 und 0040 korrekt mehrfach abrechnest.