Zum Ausgleich für den vermehrten Hygieneaufwand im Verbund mit einem höheren Organisations- und Abwicklungsaufwand können Sie die Hygienepauschale GOZ 3010a nun doch weiterhin ansetzen, allerdings nur zum einfachen Satz (= 6,19 Euro).
Alternativ können Sie statt der Hygienepauschale Ihre Kosten für den vermehrten Aufwand durch eine Faktorsteigerung ausgleichen. Wie Sie hier am besten vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag vom 30.09.