Karriere-Boost für ZFAs: So finanzierst Du deine Weiterbildung mit Förderungen und Zuschüssen

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Beata Luczkiewicz

Ohne ZFA geht es nicht. Sie sind das Herzstück jeder Zahnarztpraxis. Sie helfen nicht nur bei der Betreuung der Patienten, sondern übernehmen auch Verwaltungsaufgaben, Hygienemaßnahmen und arbeiten eng mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zusammen. Weiterbildungen sind eine gute Möglichkeit für ZFA-Azubis, sich weiterzuentwickeln. Doch wie lässt sich das bezahlen? Es gibt Fördermöglichkeiten, die bei der Finanzierung helfen.

Aufstiegs-BAföG

Eine der bekanntesten Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Diese staatliche Unterstützung richtet sich an Fachkräfte, die sich für eine berufliche Fortbildung qualifizieren möchten. Für ZFAs könnte dies zum Beispiel eine Weiterbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) oder Dentalhygienikerin (DH) sein.

Vorteile des Aufstiegs-BAföG:

  • Förderung der Weiterbildungskosten: Das Aufstiegs-BAföG übernimmt bis zu 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Das gilt für alle staatlich anerkannten Weiterbildungen.
  • Zuschuss und Darlehen: Neben dem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, besteht die Möglichkeit, für den verbleibenden Betrag ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Falls die Prüfung erfolgreich bestanden wird, wird ein weiterer Teil des Darlehens erlassen.
  • Unterstützung für Lebensunterhalt: Sollte die Weiterbildung in Vollzeit erfolgen, gibt es zusätzlich eine Förderung für den Lebensunterhalt.

Wer ist förderberechtigt?

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung, also auch an Zahnmedizinische Fachangestellte. Die Weiterbildung muss einen höheren beruflichen Abschluss zum Ziel haben.

Infos unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der zusätzlichen beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert mit bis zu 6.000 Euro fachliche Weiterbildungen, aber auch fachübergreifende Lehrgänge. Zahnmedizinische Fachangestellte können sich bei der Zahnärztekammer bewerben, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.

Infos unter www.weiterbildungsstipendium.de

WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer)

Das WeGebAU-Programm der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Betrieben, die ihre Qualifikation erweitern möchten. Besonders für ZFAs, die in Praxen mit wenigen Mitarbeitern tätig sind, kann dieses Programm interessant sein.

Fördermöglichkeiten über WeGebAU:

  • Kostenübernahme der Weiterbildung: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise. Dies kann besonders bei Fortbildungen zur ZMV oder ZMP attraktiv sein.
  • Lohnkostenzuschüsse: Bei berufsbegleitenden Weiterbildungen unterstützt das Programm nicht nur die Kursgebühren, sondern gewährt dem Arbeitgeber auch Zuschüsse zu den Lohnkosten, um den Verdienstausfall während der Weiterbildungszeit auszugleichen.

Wer ist förderberechtigt?

Zielgruppe des WeGebAU-Programms sind Beschäftigte, die ihre Qualifikation verbessern möchten, insbesondere ältere Arbeitnehmer oder Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch ZFAs, die eine langfristige Perspektive im Beruf suchen, können von diesem Programm profitieren.

Infos unter https://www.fortbildung.net/ratgeber/weiterbildungsfoerderung/wegebau-foerderung

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterentwickeln oder sich auf neue Aufgabenbereiche vorbereiten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten.

Wie funktioniert der Bildungsgutschein?

  • Kostenübernahme: Der Bildungsgutschein deckt die gesamten Weiterbildungskosten ab, einschließlich Prüfungsgebühren, Lernmaterialien und ggf. Fahrtkosten.
  • Zielgerichtete Förderung: Die Weiterbildung muss auf eine berufliche Weiterentwicklung abzielen und von einem zugelassenen Bildungsträger angeboten werden.

Wer erhält einen Bildungsgutschein?

ZFAs, die in ihrem derzeitigen Beruf keine langfristige Perspektive sehen oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist, können bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Der Antrag erfordert in der Regel eine ausführliche Beratung und wird individuell geprüft.

Infos unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Förderungen durch Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber sind bereit, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen, da auch die Praxis langfristig von den neuen Qualifikationen profitiert. Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen, dass qualifizierte ZFAs die Effizienz und Qualität der Patientenversorgung steigern können.

Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten: Viele Praxen übernehmen die kompletten oder einen Teil der Kosten für Fortbildungen. Besonders bei Weiterbildungen zur ZMV oder ZMP, die einen unmittelbaren Nutzen für die Praxis haben.
  • Freistellung: Arbeitgeber können zusätzlich Weiterbildungstage gewähren, sodass ZFAs ihre Fortbildung während der Arbeitszeit absolvieren können.

Stipendien und spezielle Förderprogramme

Verschiedene Organisationen und Berufsverbände bieten Stipendien für besonders motivierte ZFAs an. Diese Stipendien decken häufig einen Großteil der Weiterbildungskosten ab und richten sich an ZFAs, die ihre berufliche Entwicklung gezielt vorantreiben möchten.

Beispiele für Stipendien:

  • Begabtenförderung berufliche Bildung: Dieses Stipendium richtet sich an junge, besonders talentierte ZFAs. Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Weiterbildungen, und es gibt finanzielle Unterstützung von bis zu 8.100 Euro.

Infos unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

Weiterbildung ist steuerlich absetzbar

Sofern du als Teilnehmerin oder Teilnehmer die Kosten für die Weiterbildung selbst trägst, kannst du die Weiterbildung steuerlich absetzen.

Folgende Kosten kannst Du steuerlich absetzen:
• (Fern)lehrgangsgebühren
• Prüfungsgebühren
• Fachliteratur
• Arbeitsmittel (etwa Computer, Software)
• Fahrtkosten zur Präsenzphase und zu Arbeitsgemeinschaften
• Übernachtungskosten (bei Teilnahme an der Präsenzphase)
• Verpflegungsaufwand (bei Teilnahme an der Präsenzphase)

Wie hoch diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens genau sind, kommt immer auf den Einzelfall an.

Förderungen durch Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber sind bereit, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen, da auch die Praxis langfristig von den neuen Qualifikationen profitiert. Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen, dass qualifizierte ZFAs die Effizienz und Qualität der Patientenversorgung steigern können.

Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten: Viele Praxen übernehmen die kompletten oder einen Teil der Kosten für Fortbildungen. Besonders bei Weiterbildungen zur ZMV oder ZMP, die einen unmittelbaren Nutzen für die Praxis haben.
  • Freistellung: Arbeitgeber können zusätzlich Weiterbildungstage gewähren, sodass ZFAs ihre Fortbildung während der Arbeitszeit absolvieren können.

Fazit:

Zahnmedizinische Fachangestellte haben viele Möglichkeiten, sich finanziell für ihre Weiterbildung unterstützen zu lassen. Das Aufstiegs-BAföG, die Bildungsprämie oder spezielle Programme wie WeGebAU – es lohnt sich auf jeden Fall, die verschiedenen Förderungen zu prüfen und in Anspruch zu nehmen. Denn mit einer Weiterbildung investiert man nicht nur in die eigene Zukunft, sondern hat auch die Chance, seine Karriere entscheidend in der Zahnmedizin voranzutreiben! Mit der richtigen finanziellen Unterstützung wird der Weg zur Qualifikation nicht nur leichter, sondern auch erschwinglicher – und damit zu einem echten Karrieresprungbrett.

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