Das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz regelt die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen auch für Menschen, die nicht akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind: Wo Branche und Berufsbild sich wandeln, können Arbeitgeber in vielen Fällen mit voller Kostenerstattung durch die Bundesagentur für Arbeit rechnen. So können Praxen ohne jegliche Kosten ihr Betriebsergebnis verbessern und zugleich Mitarbeiter motivieren und binden.
Optimierung der Abrechnung und Mitarbeitermotivation
Mit der steigenden Komplexität des Abrechnungssystems steigt auch das Risiko von Abrechnungsfehlern: In vielen Zahnarztpraxen wird wegen fehlerhafter oder unvollständiger Abrechnungen keine leistungsgerechte Vergütung erreicht. Mit einer zertifizierten Abrechnungsmanagerin holen Praxisleitungen sich das nötige Know-how ins Team und erwirtschaften mehr Geld. Die Absolventin des Fernlehrgangs wird Expertin und Ansprechpartnerin im Team, Kommunikation und Praxisabläufe im Bereich Abrechnung werden sich verbessern, Selbstsicherheit und Motivation wachsen. „Der Fernlehrgang des PKV Instituts ist eine Chance für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Mitarbeiter zu motivieren, Abläufe zu optimieren und mehr Geld zu erwirtschaften – und das völlig ohne eigene Kosten“, erklärt die ausgebildete ZMV Jana Brandt. Die Expertin für Abrechnung unterstützt Zahnarztpraxen in allen Fragen der Verwaltung und Abrechnung und ist beim PKV Institut Referentin für diesen Fachbereich.
Qualifizierungschancengesetz ermöglicht volle Kostenübernahme
Die Lehrgangskosten in Höhe von 1.925 Euro können bis zu 100 % staatlich erstattet werden. Jede Kandidatin wird persönlich beraten und betreut. Es herrscht jedoch keinerlei Präsenzpflicht, so dass der 7-monatige Lehrgang mit fünf flexibel einteilbaren Fortbildungsstunden pro Woche problemlos in ganz Deutschland berufsbegleitend und ohne jegliche Ausfallzeiten am Arbeitsplatz absolviert werden kann. Selbst die Prüfung können die Teilnehmerinnen bequem von zu Hause aus ablegen.
In sieben Lektionen zur Abrechnungsexpertin im Praxisteam
Pro Monat ist ein Lektion vorgesehen: Neben den Grundlagen der Abrechnung von gesetzlich versicherten Patienten nach BEMA (Lektion 1) und Zahnersatz mit Festzuschusssystem (Lektion 2) lernen die Teilnehmerinnen die korrekte GOZ-Abrechnung bei privat versicherten Patienten (Lektion 3), insbesondere die Grenzen der Behandlung gemäß BEMA, private Alternativen und deren korrekte Abrechnung sowie rechtssichere Verträge (Lektion 4). Lektion 5 behandelt die Abrechnung über sonstige Kassen sowie spezielle Behandlungsfälle. In Lektion 6 lernen die Teilnehmerinnen die Grundlagen der Implantologie für die gesetzliche sowie private Krankenversicherung, die Planung und sichere Abrechnung von implantologischen Leistungen und die regelkonforme Nutzung von Festzuschüssen. In Lektion 7 stehen Arten und Verlauf der kieferorthopädischen Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Gebührenordnung für Zahnärzte und die Abrechnung als Vertretungspraxis auf dem Plan. Eine Bonuslektion zum Ende des Fernlehrgangs gibt Einblicke in gesetzeskonforme Datenerfassung, Informationsmanagement und Kommunikation sowie optimales Forderungsmanagement. Nach jedem Kapitel können die Teilnehmerinnen ihren Lernfortschritt überprüfen und eventuelle Lücken schließen. Das stressfreie und effektive Lernen, die individuelle Zeiteinteilung neben Beruf und Privatleben sowie die sofortige Anwendbarkeit des Gelernten in der Praxis gehören zu den Gründen, aus denen Absolventinnen die Fernlehrgänge des PKV Instituts zu 99%1 weiterempfehlen. „Eine gute Fortbildung bringt nicht nur betriebswirtschaftliche Verbesserungen“, erklärt Tim Egenberger, Geschäftsführer des PKV Instituts. „Neben der fachlichen Expertise geht es dabei auch um Wertschätzung und Motivation durch den Arbeitgeber, um persönliche Entwicklung und um mehr Selbstbewusstsein in einem anspruchsvollen Beruf, der noch nicht die gesellschaftliche Ankerkennung bekommt, die er verdient.“
Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung
Teilnehmen dürfen alle, deren Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und die in den vier Jahren vor der Antragstellung an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben. Der Fernlehrgang zur Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis am PKV Institut erfüllt alle Anforderungen und ist zertifiziert nach AZAV (Maßnahmennummer 843/1252/20). Die Förderung zu 100 % gilt für Praxen mit bis zu neun Mitarbeitern. Ab zehn Mitarbeitern können noch immer 50 % der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Wer unsicher ist, ob er für die Förderung in Frage kommt, kann sich kostenlos und unverbindlich telefonisch vom PKV Institut beraten lassen. Zahnärzte, die ihrer Mitarbeiterin die Weiterbildung zur Abrechnungsmanagerin ermöglichen wollen, fordern direkt beim Arbeitgeberservice ihrer regionalen Agentur für Arbeit (Telefon: 0800-4 5555 20) einen Bildungsgutschein für die Kandidatin an und schicken diesen per Mail oder per Post an das PKV Institut. Alle weiteren Infos erhalten die Teilnehmerinnen per Mail. Der nächste Kurs beginnt am 15. Juli 2021. Un-verbindliche Reservierungen sind bereits jetzt möglich. Nähere Informationen gibt es unter www.pkv-institut.de/abrechnungsmanagerin-qcg.
1 siehe https://www.fernstudiumcheck.de/fernschulen/pkv