Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld müssen den Niedriglohnbereich stärker beachten. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aufmerksam. „Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie beabsichtigt, das Kurzarbeitergeld für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 auf bis zu 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen. Das schafft für die Arbeitnehmer/innen mehr Sicherheit“, erklärt dazu Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand. „Allerdings sollten sich die unterschiedlichen Aufstockungen vorrangig nach der Gehaltshöhe und nicht nur nach der Dauer der Zahlung des Kurzarbeitergeldes richten.“
Als Berufsverband und Gewerkschaft vertritt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. Medizinische, Tiermedizinische, Zahnmedizinische Fachangestellte und angestellte Zahntechniker/innen. Als Beschäftigte in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen und damit als systemrelevante Berufe erhalten MFA, TFA und ZFA im ambulanten Gesundheitswesen und in der Veterinärmedizin die Versorgung in der Corona-Pandemie aufrecht. Dennoch sind sie – in sehr unterschiedlichem Maße – von Kurzarbeit betroffen.
„Mehr als 96 Prozent der MFA, TFA und TFA sind Frauen. Ihr Bruttogehalt sowie das von angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern liegt schon zu normalen Zeiten häufig unterhalb die Niedriglohnschwelle von 2.203 Euro. Für sie sind 60 bzw. 67 Prozent wesentlich weniger als für Durchschnittsverdiener mit einem Bruttogehalt von mehr als 3.800 Euro“, erklärt Hannelore König. „Wenn die Aufstockung erst ab dem vierten Monat greift, müssen sie mindestens drei Monate mit einem Kurzarbeitergeld von maximal 918 Euro pro Monat überleben. Da bei derart niedrigen Nettoeinkommen keine Chance besteht, Rücklagen für finanzielle Engpässe zu bilden, sind sie sehr schnell auf die Grundsicherung angewiesen.“
Bundesweite Tarifverträge gibt es nur für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte. Für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahntechniker/innen fehlt der jeweilige Tarifpartner auf Bundesebene. In den vorhandenen Tarifverträgen ist eine Kurzarbeiterregelung nicht vorgesehen, weil die Zugangsvoraussetzung bisher nicht erfüllt waren. Deshalb sei es jetzt umso dringender, das Kurzarbeitergeld im Niedriglohnbereich bereits ab dem ersten Monat auf 70 bzw. 77 Prozent und ab dem dritten Monat auf 80 bzw. 87 Prozent aufzustocken. Nur so könne verhindert werden, dass nach der Pandemie die bereits bestehende kritische Fachkräftesituation in diesen Berufen noch mehr verstärkt wird und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt werden kann.