Moderne Parodontitis-Therapie für Privatversicherte

BZÄK
BZÄK/PKV

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vertreter der Beihilfe und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben gemeinsam eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entwickelt.

Foto: BZÄK

Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet und zu leistungsgerechten Honoraren vergütet.

Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht ausreichend abdecken konnte, bringt die neue Vereinbarung mit insgesamt sechs sogenannten Analogabrechnungen nun eine vollständige Lösung. Damit wird die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) neu geregelt. Diese Vereinbarung schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Bundeszahnärztekammer und PKV sowie Beihilfe haben damit ihre Handlungsfähigkeit im Einsatz für eine Versorgung auf dem modernsten Stand der Zahnmedizin erneut bewiesen.

Das Leistungsverzeichnis fasst die im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von Bundeszahnärztekammer, Privater Krankenversicherung und Vertretern der Beihilfe gefassten Beschlüsse über die analoge Leistungen in der Parodontitistherapie, basierend auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie zusammen und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

https://www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/die-privatzahnaerztliche-parodontitistherapie.html

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