Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Handicaps eine ortsnahe gesundheitliche Versorgung von gleicher Qualität und in gleichem Umfang zu garantieren wie für Menschen ohne Behinderungen. Für die zahnärztlichen Körperschaften war es der Anstoß, ein Konzept für eine bessere Versorgung dieser besonderen Patienten zu entwickeln.
Im Sommer 2010 stellten KZBV und BZÄK zusammen mit Vertretern der Wissenschaft das wegweisende Konzept Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter zur vertragszahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen und gehandicapten Menschen, kurz „AuB-Konzept“, vor. „AuB“ steht dabei für „Alter und Behinderung“. Erst Jahre später fanden die Ideen auch Eingang ins Sozialgesetzbuch (SGB). Mit den Paragrafen 87 2i (2012) und 2j (2014) wurde die kurative, aufsuchende zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen eine Kassenleistung – nach viel politischer Überzeugungsarbeit seitens KZBV, BZÄK und den übrigen beteiligten Verbänden.
Ein weiterer Meilenstein folgte im Jahr 2018 mit dem §22a SGB V. Hierdurch haben Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung erstmals Anspruch auf präventive Versorgungsleistungen, sowie zusätzliche zahnärztliche Betreuung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Prof. Dr. Ina Nitschke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ), und Prof. Dr. Andreas Schulte, der Vorsitzende der AG Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf, und viele weitere Expertinnen und Experten setzten sich außerdem beim Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) für den Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege ein. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Büscher konnte dieser im Januar 2023 veröffentlicht werden.
Parallel zu diesen wegweisenden Entwicklungen konnte auch die konkrete Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxen und Pflegeeinrichtungen stetig verbessert und ausgebaut werden.
Um die notwendigen Kompetenzen beim Pflegepersonal sowie dem beteiligten Praxispersonal, weiter zu stärken, findet am Donnerstag, den 25. April 2024 erstmal die neue Fachtagung „MundGesund in der Pflege“ statt. Prof. Dr. Dirk Ziebolz, Dr. Elmar Ludwig und viele weitere engagierte ReferentInnen laden das interessierte Fachpublikum zu einem spannenden Tag in die DKV Residenz am Tibusplatz nach Münster in Westfalen ein.
Das Programm:
10.00-12.30 Uhr Workshops zu interdisziplinärer Mundgesundheit, Risikofaktor Rauchen und Mundtrockenheit
Ab 12.30 Uhr Spannende Diskussionsrunde mit Top-Experten der Branche: Prof. Dr. Annett Horn, Prof. Dr. Christoph Benz, Christoph Klawunn, Sylvia Fresmann B. Sc. und Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher unter Moderation von Dr. Björn Eggert
14.30-18.00 Uhr Vorträge der genannten Experten sowie Dr. Elmar Ludwig und PD Dr. Gerhard Schmalz
Teilnahmegebühr:
Ganztagesticket: 75 Euro; Nachmittagsticket: 40 Euro
Da die Tickets stark limitiert sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Buchung unter: www.micura.de/mundgesund-in-der-pflege