DELEGATION
Da die konträre Diskussion in Fachverbänden der zahnmedizinischen Fachangestellten, den Zahnärztekammern und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen nicht abriß, gaben die KZBV, die BZÄK, die DGZMK und die DG Paro am 29.11.2021 ein gemeinsames Statement zur Delegationsfähigkeit von PAR-Leistungen im Rahmen der systematischen PAR-Therapie ab. Damit soll Licht ins Dunkel zu diesem Thema gebracht werden.
Was wurde Neues mitgeteilt, was wurde entschieden?
Unverändert ist die Tatsache, dass die Zahnärzte*innen nach wie vor für den gesamten diagnostischen und therapeutischen Bereich eine persönliche Leistungserbringungspflicht haben und für die gesamte Behandlung verantwortlich sind.
Für die Delegation der AIT (geschlossenes Verfahren) ist eine entsprechende Qualifikation der Mitabeiter*in Voraussetzung, z.B. die Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Aufstiegsfortbildung zur ZMP, ZMF bzw. DH.
Zahnärztliche Anordnung und Überwachung der Tätigkeit durch die Behandler ist nach wie Voraussetzung. Am Ende prüfen die Zahnärzte*innen die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter*innen und haften für etwaige Fehler. Das sollte allen Beteiligten stets bewusst sein.
So ist es wichtig, seine Patienten und das Krankheitsbild genau zu kennen, denn die individuelle Situation, die Kooperationsfähigkeit oder ggf. absehbar entstehende Gefahren könnten eine an sich mögliche Delegationsfähigkeit dennoch jederzeit ausschließen.
Das Fachpersonal bewegt sich bei der AIT im Spektrum der Entfernung von weichen und harten subgingivalen Belägen, die klinisch erreichbar sind. Die klinische Erreichbarkeit wird von vielen Faktoren beeinflusst, wie die Anatomie der Zahnwurzel und deren Oberfläche, Wurzeleinziehungen und Furkationen, sowie die Taschentiefe.
Hier sollten die Zahnärzte*innen genau abwägen, ob die Risiken seitens des Fachpersonals beherrschbar sind.
Chirurgische Maßnahmen sind nach wie vor NICHT delegierbar.
So ist, wie ich finde, ein Stück mehr Klarheit entstanden.
TERMINMANAGEMENT
Was die Praxen immer noch umfangreich beschäftigt und vor z.T. große Herausforderungen stellt, ist das korrekte Terminmanagement zur PAR-Therapiestrecke.
In zahlreichen Inhouseschulungen war es immer wieder eine der wichtigsten und arbeitsintensivsten Entscheidungen, wie die Abläufe adäquat gestaltet und die entsprechenden Termine zugeordnet werden können, ohne dabei den Überblick zu verlieren.
Wer rechtzeitig mit der Umsetzung der „neuen“ PAR-Therapie begonnen hat, kommt jetzt möglicherweise in die Phase der UPT-Terminierung.
Hier hat sich die Kennzeichnung der einzelnen Termine bereits bewährt, um damit allen Beteiligten sofort fachgerechte Terminierung für die nächste UPT-Sitzung zu ermöglichen, z.B.
Grad A (2 UPTs über den Gesamtzeitraum von 2 Jahren – Mindestabstand 10 Monate)
1. Jahr UPT 1.1 (erste UPT im ersten UPT-Jahr)
2. Jahr UPT 2.1 (erste UPT im zweiten UPT-Jahr)
Grad B (4 UPTs über den Gesamtzeitraum von 2 Jahren – Mindestabstand 5 Monate)
1. Jahr UPT 1.1 (erste UPT im ersten UPT-Jahr)
2. Jahr UPT 1.2 (zweite UPT im ersten UPT-Jahr)
3. Jahr UPT 2.1 (erste UPT im zweiten UPT-Jahr)
2. Jahr UPT 2.2 (zweite UPT im zweiten UPT-Jahr)
Grad C (6 UPTs über den Gesamtzeitraum von 2 Jahren – Mindestabstand 3 Monate)
1. Jahr UPT 1.1 (erste UPT im ersten UPT-Jahr)
1. Jahr UPT 1.2 (zweite UPT im ersten UPT-Jahr)
1. Jahr UPT 1.3 (dritte UPT im ersten UPT-Jahr)
2. Jahr UPT 2.1 (erste UPT im zweiten UPT-Jahr)
2. Jahr UPT 2.2 (zweite UPT im zweiten UPT-Jahr)
2. Jahr UPT 2.3 (dritte UPT im zweiten UPT-Jahr)
So kann zum Beispiel jedes Praxismitglied sofort erkennen, für welche UPT Sitzung der Patient aufgrund von Terminabsage einen neuen Termin benötigt.Digitale Systeme erlauben sogar eine datumgenaue Durchplanung aller Termine.Sie werden sicherlich, das für Sie und Ihre Praxis geeignete System finden.