Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.
„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“
Die Tarifexpertin mahnt: „Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.“
Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Nach dem pandemiebedingten Anstieg der Arbeitslosenzahlen bei den ZFA erhellt sich der Arbeitsmarkt zunehmend. Im April 2021 kamen auf eine offene Stelle statistisch 0,9 arbeitslose ZFA. In Sachsen-Anhalt waren es 0,6, in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen 0,7.
Gleichzeitig liegt die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 noch 13,3 Prozent unter den Zahlen aus 2019.
„Daher sollten Sie die persönlichen Rahmenbedingungen prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung suchen“, ermutigt Hannelore König die ZFA ohne Tarifbindung. Den Arbeitgeber*innen gibt sie den Hinweis, dass eine Tarifbindung direkt über die Arbeitsverträge möglich ist: „Denn bei der Suche nach Fachpersonal ist Tarifbindung immer eine gutes Argument.“
Alle Tarifverträge für ZFA stehen online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife