Diese Erhöhung ist Teil des im Frühjahr zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) ausgehandelten Tarifvertrages. Die Gehälter der ausgelernten und fortgebildeten ZFA waren bereits zum 1. Juli um 5,5 Prozent angepasst worden.
Hannelore König, vmf-Präsidentin, ruft die zahnärztlichen Arbeitgeber auf, diese Erhöhung nicht nur im Tarifgebiet der Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe umzusetzen. Trotz der derzeitigen Herausforderungen, die sich aus der Inflation und den aktuellen Kürzungen im Gesundheitswesen ergeben, sei es wichtig, ein Signal an die Beschäftigten zu senden und die vereinbarten Verträge einzuhalten.
Beide Verhandlungspartner hatten im Mai erklärt, dass sie den Abschluss als ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen des zahnärztlichen Praxispersonals sehen. Sie wollen gleichzeitig die Attraktivität des Berufs weiter erhöhen und junge Menschen für das Berufsbild begeistern.
Die vmf-Rechtsabteilung verweist darauf, dass die Erhöhungen auch dann gelten, wenn der Ausbildungsvertrag zwar an die Tarifverträge für ZFA gebunden ist, aber im Vertrag vom aktuellen Tarifvertrag abweichende feste Beträge aufgenommen wurden. ZFA, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe sind, sollten sich bei Problemen direkt an die Rechtsabteilung wenden.
Laut Angaben der Bundeszahnärztekammer wurden vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 insgesamt 14.215 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen.