UPT – Ein Fall aus unserer Praxis: Die Abrechnung

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Jana Brandt

Die Prophylaxe bei erwachsenen Patienten stellt grundsätzlich eine private Leistung dar. Soll eine Parodontaltherapie über die gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden, so müssen zwingend Vorbehandlungen erbracht werden. Die GKV verlangt dabei explizit die Compliance des Patienten. Dies betrifft nicht nur die Vorbehandlung und Mitarbeit während der Therapie, sondern auch die Nachsorge.

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Der von Janine Multhaupt geschilderte Patientenfall kann optimal als Nachsorgeempfehlung betrachtet werden. Leider sind nicht alle Patienten so engagiert und motiviert, aber gerade deshalb sollten wir sie individuell betreuen und die Kontrollintervalle der jeweiligen Situation anpassen. Die geschilderten Maßnahmen können dann einfach in die Abrechnung umgesetzt werden. Für den beschrieben Patientenfall würde ich die Abrechnungsabfolge siehe Download ansetzen.

Optionale zusätzliche delegierfähige Positionen
Die folgenden Leistungen könnt ihr ja Sitzung berechnen:

  • Erstellen eines Heil- und Kostenplanes (GOZ 0030/0040)
  • Politur von Füllungen zur Vermeidung von Reizfaktoren, je Füllung (GOZ 2130)
  • Behandlung überempfindlicher Zahnhälse (neben GOZ 1040 mit dieser Indikation möglich, jedoch nicht als Indikation der Fluoridierung) (GOZ 2010)
  • mineralische Tiefenfluoridierung (§ 6 (1) GOZ)
  • Erhebung eines PAR-Status (GOZ 4000)
  • Beratung bei schädlichen Gewohnheiten (GOZ 6190)
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium (GOZ 4030)
  • lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mittels Schiene (GOZ 1030)
  • Mundbehandlungen, Spülungen (GOZ 4020)
  • subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation (GOZ 4025)
  • Reinigung von Geschiebe, Riegel oder Stege (§ 6 (1) GOZ)
  • Entfernung von Suprakonstruktionen zum Zweck der Prophylaxe (§ 6 (1) GOZ)
  • Implantatinnenraumversiegelung (§ 6 (1) GOZ)
  • Implantatstabilitätstest/Klopfschall (§ 6 (1) GOZ)
  • Reinigung des Zahnersatzes/Schiene § 6 (1) GOZ)
  • in unmittelbarer Folgesitzung (GOZ 4060)

Kalkulation der analogen Positionen
Gewünscht sind die ausgewiesenen Beträge. Die Kalkulation kann inklusive Material erfolgen, da die Materialberechnung in der analogen Kalkulation nicht eindeutig geklärt ist.

GOZ Bereich Beschreibung Faktor Betrag
4020a Je Sitzung akterieller Lösung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
2,0 5,06 €
4025a Je Zahn antibakterielle Konditionierung als Schutzlack gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ 4025 Subgingivale medikamentöse
antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
2,0 1,69 €

Das beschriebene Beispiel zeigt die Behandlung eines motivierten Patienten mit einer guten Compliance. Je nach Mitarbeit können jedoch die einzelnen Positionen in den UPT-Sitzungen ergänzt werden. Auffallend ist, dass die Therapieplanung ohne die Kalkulation von analogen Positionen nicht auskommt. Für die Planung der privaten Leistungen darf die GOZ 0030 angesetzt werden, bei Verwendung der GOZ 6190 sogar die GOZ 0040.

Hier geht es zum Fallbericht von Janine Multhaupt.

 

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