Abrechnungs-Tipp: UPTs risikoorientiert einplanen

Sylvia Fresmann

Diese Mission eint uns alle: Mit Prävention und einer strukturierten Parodontitis-Therapie die Mundgesundheit unserer Patienten zu erhalten oder zu stabilisieren. Denn: Unbehandelt ist die Volkskrankheit Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Diese Tipp-Reihe soll zeigen, wie Ihr die PAR-Behandlungsstrecke wirtschaftlich in der Praxis umsetzen könnt.

Durch die großartige Präventionsarbeit in deutschen Zahnarztpraxen haben viele Patienten diese Betreuung schätzen gelernt und investieren gerne in ihre Gesundheit. Wir müssen also genau „hinschauen“, welche Leistungen unser Patient benötigt und diese mit dem Patient besprechen und vereinbaren. Foto: PIKSEL/gettyimages

Seit dem 1. Juli 2021 steht allen Patienten mit der PAR-Richtlinie ein umfangreiches, wissenschaftlich fundiertes Stufenkonzept zur Verfügung. Dem Jubel zur etablierten Parodontitis-Versorgungsstrecke folgte Anfang 2023 allerdings mit der Budgetierung die große Ernüchterung. Wie geht es jetzt praktisch mit dem Dreieck aus PAR, PMPR und Budgetierung weiter und was bedeutet das für den Praxisalltag? Welche Herausforderungen ergeben sich im Praxisalltag mit der Organisation und der Abrechnung?

Beginnen wir mit der UPT, der Langzeitbetreuung der Patienten – sie sichert den Behandlungserfolg der AIT und CPT. Über zwei Jahre hinweg werden die Patienten entsprechend der Gradeinteilung des Falles betreut – gerechnet ab dem Datum der 1. UPT.

Tipp: Zusätzliche Sitzungen zwischen den UPTs risikoorientiert einplanen!

Zusätzliche privat vereinbarte Sitzungen sind möglich, denn eines ist in der neuen Behandlungsstrecke nicht integriert worden – die PMPR im Rahmen der Vorbehandlung. Es ist also eine fast optimale Therapiestrecke! In manchen Fällen ist es allerdings sinnvoll, vor dem eigentlichen Beginn der PAR-Therapie eine oder zwei PMPRs einzuplanen. Diese vorherige Reinigung der Zähne ermöglicht manchmal erst eine korrekte Befunderhebung und stützt auch die Motivation des Patienten, die Gewohnheiten zu ändern und mitzuarbeiten. Aber auch im Verlauf einer schon begonnenen Behandlung kann sich Entscheidendes ändern.

Das bedeutet, es könnte sein, dass unser Patient möglicherweise zusätzliche privat zu berechnende präventive parodontologische Therapien (PPT) benötigt, da sich während der Therapiestrecke die Rahmenbedingungen beim Patienten geändert haben. Denn: Die UPT-Planung richtet sich nach dem Grad der Erkrankung, der am Anfang der Therapie mit der Planung im Antrag (Bema 4) festgestellt wurde. Erkrankt nun ein Patient während der zwei Jahre zum Beispiel an Diabetes, so ändert sich die UPT-Frequenz nicht – es gilt die Frequenz, die im Antrag steht.

In solchen Fällen ist aber sicher eine zusätzliche Betreuung notwendig und es sind präventive Parodontaltherapie-Sitzungen zwischen den UPT-Sitzungen einzuplanen, um das Risiko des Patienten zu senken. Also doch eine private präventive Parodontitis-Nachsorge? Ja, in manchen Fällen bestimmt!

Möglicherweise wünscht auch der Patient eine engmaschigere Betreuung – denn viele Patienten fühlen sich dann einfach besser und sicherer. Das ist auch dadurch erklärbar, da Entzündungen und „Problemstellen“ früher erkannt werden.

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Lasst uns interaktiv gemeinsam weitere Lösungen entwickeln. Ich freue mich über Eure Kommentare oder Anregungen unter fresmann@dgdh.de.

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