„Die Sorge, sich in der Zahnarztpraxis mit HIV anzustecken, ist ungerechtfertigt. Durch die besonders hohen Hygienevorkehrungen – die es auch schon vor der Corona-Pandemie gab – ist eine Ansteckung mit dem Virus de facto nicht möglich. Daher ist es irrelevant, ob eine Patientin oder ein Patient HIV hat oder nicht“, betonen die Kammerpräsidenten Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) und Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄKNR) anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember.
„Eine Übertragung von HIV findet durch alltägliches Miteinander nicht statt“, so Dr. Kristel Degener, Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung. Sie erklärt weiter: „Die vorhandenen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen sind bei der zahnärztlichen Versorgung HIV-positiver Patientinnen und Patienten vollkommen ausreichend. Deshalb sollte man diese so behandeln, wie alle anderen auch. Ein besonders wichtiger Punkt: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in der Lage, eine HIV-Erkrankung frühzeitig zu erkennen, indem sie bei der Behandlung auf Indikatorerkrankungen zu HIV achten und bei Bedarf den Patientinnen und Patienten zu einem HIV-Test raten“.
Ein konstanter Austausch zwischen den Zahnärztekammern und der Deutschen Aids-Stiftung sorgt dafür, die Versorgung von HIV-Positiven zu verbessern und Vorurteile auszuräumen. Vor dem Welt-AIDS-Tag haben die Deutsche AIDS-Stiftung und die Zahnärztekammern alle Berufsschulen in den Kammergebieten angeschrieben, die Zahnmedizinische Fachangestellte ausbilden. Rund 3.000 Schülerinnen und Schüler können sich so über HIV und Aids informieren.
Die Internetseiten der Zahnärztekammer Nordrhein, der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe tragen zum Anlass des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember die bekannte rote Schleife als Zeichen der Solidarität.