„Das Motto ‚Sicher vom ersten Atemzug an‘ trifft in besonderem Maße auf die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zu“,
so Hannelore König. „MFA und ZFA sind die ersten Kontaktpersonen in den Praxen im ambulanten Gesundheitswesen. In den Haus- und Facharztpraxen legen sie als Kommunikationsprofis die Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Patientinnen und Patienten. In Zahnarztpraxen betreuen sie die Kleinsten noch vor dem ersten Zahn bis ins hohe Alter.“
Aber nicht nur in dieser Mittlerfunktion zeige sich der Aufgabenbereich von MFA und ZFA in Fragen der Patientensicherheit. „Auch bei der Behandlungsassistenz, der Übernahme delegierbarer Leistungen, im Hygiene- und Qualitätsmanagement sowie bei der Dokumentation von Behandlungsabläufen leisten die Kolleginnen und Kollegen ihren Beitrag zur Sicherheit für die Patientinnen und Patienten“, so Hannelore König weiter. „Dass es dafür notwendig ist, ständig auf dem Laufenden zu bleiben, zeigt sich einmal mehr in der Corona-Pandemie, in der das Hygiene- und Impfmanagement neu strukturiert und digitale Anwendungen forciert eingeführt werden mussten. Und kontinuierliche Weiterbildung für mehr Patientensicherheit ist auch bei der zunehmenden Digitalisierung, so bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte, gefragt.“
Probleme sieht Hannelore König allerdings angesichts der schwierigen Fachkräftesituation bei MFA und ZFA, deren Ursache sich aus Sicht der Berufsvertreterin vor allem aus den im Verhältnis zu anderen Gesundheitsberufen niedrigen Gehältern ergibt. Die Bundesagentur für Arbeit hatte beide Berufe bereits 2019 als Engpassberufe eingeordnet. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) verwies kürzlich in einer Studie kürzlich darauf, dass sich der Fachkräftemangel bei MFA bereits auf die Versorgungstätigkeit der niedergelassenen Ärzt*innen auswirke. 15 Prozent der Vertragsarztpraxen hätten auf den Mangel an Personal mit einer Kürzung des Leistungsumfangs für die Patientenversorgung reagiert. Ebenso hatte die Bundeszahnärztekammer angesichts zurückgehender Ausbildungszahlen bei ZFA festgestellt, dass die Fachkräfte, die heute nicht ausgebildet werden, morgen in der Assistenz bei zahnärztlichen Behandlungen, in der Betreuung von Patientinnen und Patienten, beim Management von Abrechnung, Verwaltung und der Durchführung der Hygienemaßnahmen fehlten und zudem damit auch die ZFA wegbrechen, die nach ihrer Ausbildung gesetzlich geregelte Fortbildungen absolvieren und z.B. als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen und -assistenten (ZMP) bzw. Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker (DH) das hohe Niveau der Zahnprophylaxe in der Bevölkerung sicherstellten.
„Wenn Gesundheitspolitiker*innen das Thema Patientensicherheit ernst nehmen wollen, dann müssen sie auch den ambulanten Sektor stärken und den Rahmen dafür schaffen, dass die dort beschäftigten MFA und ZFA ihren Beitrag zur Patientensicherheit leisten können“, so Hannelore König.