Wie du Gutscheine von deinem Chef erhältst

ViDi Studio - stock.adobe.com
Beata Luczkiewicz

Wenn du deinen Chef oder deine Chefin auf eine Gehaltserhöhung ansprichst, kann es sein, dass du eine Absage bekommst. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, mit denen dein Chef oder deine Chefin vielleicht eher einverstanden sind.

Statt einer Gehaltserhöhung kannst du mit deiner Chefin oder deinem Chef auch Gutscheine aushandeln. Dabei handelt es sich um sogenannte Sachzuwendungen, die für euch beide steuerfrei sind. Der Gutschein kann regelmäßig, einmalig oder ab und zu eingelöst werden, solange die Gesamtsumme von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei. 
  • Bei einem persönlichen Anlass – wie Geburtstag oder Hochzeit – sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.
  • Es gibt einige weitere steuerfreie Extras, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Essen und Fahrtweg zur Arbeit. 

Vorsicht: Achte bei den Gutscheinen unbedingt darauf, dass du die monatliche Freigrenze von 50 Euro einhältst. Ein Cent mehr führt bereits zur Abgabenpflicht.

Beispiele für steuerfreie Gutscheine:

  • Gutschein beim Discounter
  • Gutschein beim Drogeriemarkt
  • Gutschein beim Möbelhaus
  • Kino-Gutschein
  • Tankgutschein
  • Monatlich aufladbare Tankkarte
  • Gutschein begrenzt für Streamingdienste für Film und Musik
  • Gutschein begrenzt für Fitnessstudio
  • Gutschein für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
  • Gutschein begrenzt für Bücher, Hörbücher oder Downloads
  • Gutschein begrenzt für Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Taschen, Schmuck, Kosmetika
  • Gutschein begrenzt auf den Personennah- und -fernverkehr

Gut zu wissen: Es spielt keine Rolle, wann du den Gutschein einlöst. Du kannst den Gutschein auch Monate nach Erhalt einlösen. Diese steuerfreien Extras sind auch für Aushilfen, Minijobber und geringfügige Beschäftigte möglich.

recall® Das Praxisteam-Magazin immer mit dabei

Mit unserem E-Paper haben Sie die Möglichkeit alle Ausgaben kostenfrei mobil auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop zu lesen.

Recall Magazin