Statt einer Gehaltserhöhung kannst du mit deiner Chefin oder deinem Chef auch Gutscheine aushandeln. Dabei handelt es sich um sogenannte Sachzuwendungen, die für euch beide steuerfrei sind. Der Gutschein kann regelmäßig, einmalig oder ab und zu eingelöst werden, solange die Gesamtsumme von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Bei einem persönlichen Anlass – wie Geburtstag oder Hochzeit – sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.
- Es gibt einige weitere steuerfreie Extras, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Essen und Fahrtweg zur Arbeit.
Vorsicht: Achte bei den Gutscheinen unbedingt darauf, dass du die monatliche Freigrenze von 50 Euro einhältst. Ein Cent mehr führt bereits zur Abgabenpflicht.
Beispiele für steuerfreie Gutscheine:
- Gutschein beim Discounter
- Gutschein beim Drogeriemarkt
- Gutschein beim Möbelhaus
- Kino-Gutschein
- Tankgutschein
- Monatlich aufladbare Tankkarte
- Gutschein begrenzt für Streamingdienste für Film und Musik
- Gutschein begrenzt für Fitnessstudio
- Gutschein für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
- Gutschein begrenzt für Bücher, Hörbücher oder Downloads
- Gutschein begrenzt für Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Taschen, Schmuck, Kosmetika
- Gutschein begrenzt auf den Personennah- und -fernverkehr
Gut zu wissen: Es spielt keine Rolle, wann du den Gutschein einlöst. Du kannst den Gutschein auch Monate nach Erhalt einlösen. Diese steuerfreien Extras sind auch für Aushilfen, Minijobber und geringfügige Beschäftigte möglich.