Zahn(er)ZUsatzversicherungen – Stiftung Warentest 2021

Interview mit Gabriele Bengel, to:dent:ta

Zahnzusatzversicherungen – Gewinn für Patienten und Praxen

Zahnzusatzversicherungen können ein echter Mehrwert für Patienten und Praxen sein. Um als Zahnarzt oder Zahnärztin aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sollten Empfehlungen lediglich dahingehend erfolgen, dass sich Patienten durch diese Zusatzabsicherung eine bessere beziehungsweise die Lebensqualität deutlich verbessernde Behandlung leisten können und durch die ZZV einen großen Teil der „Eigenleistung“ erstattet bekommen können. Welcher Tarif beziehungsweise welches Unternehmen letztendlich zum Patienten passen, dass kann am besten ein Fachmann beziehungsweise eine Fachfrau beantworten und der Erfolg ist für alle garantiert.

Zahnzusatzversicherung im Test

Patienten wünschen sich schöne Zähne und müssen dafür teilweise tief in die Tasche greifen. Praxen brauchen Umsätze aus Privatleistungen – und müssen dafür oft mit ihren Patienten über Behandlungskosten diskutieren beziehungsweise Überzeugungsarbeit leisten. Was hilft beiden Parteien? – Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, die privatärztlich verrechnete Kosten ganz oder zumindest zu 80 Prozent bis 90 Prozent übernimmt.

Bei rund 250 verschiedenen Zahntarifen, die derzeit am Markt angeboten werden, fällt Patienten die Auswahl schwer. Viele fragen sich – welche Zahnzusatzversicherung ist die beste für mich?

Eine Hilfestellung könnte die Stiftung Warentest sein, welche regelmäßig einmal im Jahr Zahnzusatzversicherungen testet. Die aktuellen Testergebnisse werden in Finanztest, Ausgabe 04/2021 veröffentlicht. 244 Zahnzusatzversicherungen wurden dieses Mal getestet und jedes dritte Angebot wurde mit „sehr gut“ bewertet. 13 Zahntarife wurden mit der Bestnote 0,5 zum Testsieger gekürt. Gibt es tatsächlich so viele sehr gute Zahnzusatzversicherungen?

Wir haben dazu eine unabhängige Expertin befragt.

Sie haben sich im letzten Jahr kritisch über die Bewertungsparameter von Stiftung Warentest geäußert. Laut Aussage der Tester sind sie dieses Mal strenger gewesen. Sind Sie nun zufrieden mit der Bewertung?

Gabriele Bengel Nein, ich bin nicht zufrieden und mit dieser Einschätzung stehe ich nicht alleine da. Fachleute üben auch in diesem Jahr wieder deutliche Kritik an dem Bewertungsschema. Wiederum wurde hauptsächlich geprüft, welche Leistungen für Regelversorgung, Inlay, Implantate und Zahnersatz erbracht werden.

Ein wenig sind noch die Obergrenzen für die Erstattung in den ersten Jahren eingeflossen und Zahntarifen, die eine Wartezeit haben, wurde in der Gesamtnote ein Punktwert von 0,1 abgezogen. Allein die Tatsache dass von 244 getesteten Zahntarifen 91 die Note „sehr gut“ bekamen zeigt, dass die Anforderungen der Tester nicht sehr hoch waren.

Was meinen Sie, was bei der Bewertung noch berücksichtigt werden müsste?

Gabriele Bengel Die modernen Zahntarife leisten viel mehr als Zahnersatz. Einige Leistungen haben die Tester auch aufgelistet, wie zum Beispiel hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen, um nur einige zu nennen. Bewertet wurde das alles aber nicht. Und nicht mal bei der Bewertung von Zahnersatz hat man genauer hingeschaut. Zum Beispiel floss die Tatsache, dass einige Zahntarife die Laborkosten nur nach einem vom Versicherer vorgegebenen Preisverzeichnis anerkennen und der Rest vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden muss, nicht in die Bewertung ein. Bei Implantaten haben die Tester gefordert, dass alle fünf Jahre mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren reicht schon ein Implantat im Jahr, um die Bewertung zu erfüllen.

Wie soll der Zahnarzt eine implantatgetragene Brückenversorgung machen, wenn die Zahnzusatzversicherung nur ein Implantat pro Jahr erstattet?

Das klingt nicht danach, dass die Testergebnisse dem Verbraucher die Tarifauswahl erleichtern, oder?

Gabriele Bengel Die Testergebnisse geben nur eine Übersicht, wie viele Anbieter am Markt sind und wie viele Zahnersatztarife es gibt, mehr nicht. Ein Testsieger ist nicht automatisch die beste Wahl für den einzelnen.  Manche Testsieger stehen für bestimmte Patienten auch gar nicht zur Verfügung. Bayerische und Hallesche zum Beispiel nehmen PA-Patienten gar nicht an. Viele andere bieten keinen Ersatz für Zähne, die bei Antragstellung bereits fehlen. Neben den Tarifleistungen sind ja immer auch die Annahmekriterien der Versicherer von Bedeutung – was aber bei einem allgemeinen Produkttest nicht berücksichtigt werden kann. Stiftung Warentest hat dieses Jahr drei Kundentypen beschrieben: Typ 1 wünscht das „rund-um-sorglos-Paket“ und wird auf die „obere Hälfte“ der sehr guten Zahntarife verwiesen. Typ 2 will „gut-und-günstig“ und wird an die „guten“ Zahntarife verwiesen mit 70 Prozent bis 80 Prozent Kostenerstattung. Typ 3 meint „Kasse genügt“ und wird auf die Zahntarife mit „Verdopplung Festzuschuss“ aufmerksam gemacht. Auch das ist nicht hilfreich für die Patienten. Letztlich profitieren Patienten am meisten von einer Zahnzusatzversicherung, die den aktuellen Zahnstatus und die Risikolage optimal abdeckt.

Unser Fazit

Informationen, wie so eine Implementierung der aktiven Empfehlung von Zahnzusatzversicherungen im Praxisalltag funktionieren, erhalten Sie in verschiedenen Beiträgen von Zahnärzten, welche Sie auf hier finden: „Empfehlung Zahnzusatzversicherung von ZA Boris Shrage, Berlin“, „ZZV – Win-Win für Patient und Praxis von Dr. Cornelius Bechmann, Würzburg“, und viele mehr, geben Sie hierzu einfach den Suchbegriff „Zahnzusatzversicherung“ im Suchfeld ein. Beratungen, wie Sie ein solches Konzept in Ihre Praxis einbinden können, gibt Ihnen zudem gerne unsere Expertin, Frau Gabriele Bengel. Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir leiten diese an Frau Bengel weiter, die sich, für Sie unverbindlich und kostenfrei, mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Vielen Dank Frau Bengel für Ihre Einschätzung.

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