Gründliches Zähneputzen am Morgen und Abend ist der feste Grundbestandteil der täglichen Routine für gesunde Zähne, wie sie die Kariesprophylaxe-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) empfiehlt. Zahnarzt- und Arztpraxen können ihren Patienten zur Osterzeit nach der Behandlung ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern und gleichzeitig Lust auf Prophylaxe machen – mit Wrigley’s Extra-Kaugummi im passend zum Osterfest und Frühlingsstart gestalteten Envelope (s. Abbildung 1). Mit den drei Leitlinien-Tipps zur täglichen Kariesprophylaxe auf der Innenseite – Zähne putzen, wenig Zucker, Kaugummi kauen – erinnern die Envelopes daran, beim Genuss auch an die Zähne zu denken.
„Zahnpflege To Go“
Regelmäßig nach Mahlzeiten, Snacks und zucker- oder säurehaltigen Getränken den Speichel zu stimulieren, funktioniert sehr schnell und einfach mit zuckerfreiem Kaugummi: Der aktivierte Speichel verstärkt die Spülfunktion, unterstützt damit die Reinigung der Mundhöhle von Nahrungsbestandteilen, fördert die Pufferung von Säuren und wirkt remineralisierend auf den Zahnschmelz. Dass Kaugummi immer schnell und leicht zur Hand ist, macht ihn zur perfekten „Zahnpflege To Go“. Zusätzlich dazu kann das Praxisteam den Patientinnen und Patienten mithilfe des Leitlinien-Patientenflyers alle sieben Empfehlungen der Leitlinie aufzeigen und die Broschüre anschließend mitgeben. So bleibt die Praxis in guter Erinnerung, Patienten kommen gerne wieder und empfehlen sie weiter.
Gratis: Leitlinien-Patientenflyer und 7-Punkte-Plan als Praxisposter
Unter www.wrigley-dental.de, dem Fachportal des Wrigley Oral Healthcare Program (WOHP), können ab sofort die Frühlings-Envelopes mit den fruchtigen EXTRA Professional White Erdbeere sowie die Oster-Envelopes mit den frischen EXTRA Professional White Kaugummis bestellt werden – solange der Vorrat reicht. Den Leitlinien-Patientenflyer „7 grundlegende Empfehlungen zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen“ der DGZ gibt es ab einem Bestellwert von 32 Euro kostenlos dazu, sowie den 7-Punkte-Plan als Praxisposter (s. Abbildung 2).