Eine Gruppe standespolitisch erfahrener Zahnärzte um Dr. Rüdiger Schott aus Sparneck in Bayern hat am 9. Juni 2022 eine Online-Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Darin wird der verantwortliche Verordnungsgeber – die Bundesregierung – aufgefordert, den seit 34 Jahren unveränderten Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) von 5,64241 Cent endlich der wirtschaftlichen Realität anzupassen.
Realität ist, dass in dem Zeitraum von 1990 bis 2021 allein die Preise für Kraftstoffe um 139 Prozent, für Strom um rund 134 Prozent und der Verbraucherpreisindex um 66 Prozent gestiegen sind. Obwohl die Notwendigkeit einer Punktwerterhöhung von der Zahnärzteschaft und ihren Repräsentanten seit Jahrzehnten gut begründet gefordert wird, blieben die Bemühungen auf politischer Ebene fruchtlos – im Gegensatz zu den Honorarordnungen anderer freier Berufe wie Architekten, Ingenieure, Tierärzte oder Rechtsanwälte, deren Erhöhung die Bundesregierung in dieser Zeit mehrfach beschlossen hat.
Diese einseitig auf die GOZ gerichtete politische Verweigerungshaltung kann nicht dauerhaft ohne Folgen für die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch für die PKV- und Beihilfe berechtigten Patienten und deren zeitgemäßer zahnmedizinischer Versorgung bleiben. Das macht bereits heute der Leistungsvergleich zwischen BEMA (Gesetzliche Krankenversicherung) und GOZ (Privatleistungen) deutlich. Mittlerweile sind mehr als 93 Leistungen von 164 vergleichbaren Leistungen im BEMA besser bewertet als beim 2,3-fachen Satz in der GOZ**.
Die Online-Petition soll den nunmehr 34-jährigen Punktwertstillstand in der GOZ endlich beenden, sagt der Hauptpetent Dr. Rüdiger Schott. Denn dieser betrifft eben nicht nur alle Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Praxisangestellten, sondern auch die privatversicherten und die beihilfeberechtigten Patienten und viele weitere Leistungsträger von der Zahntechnik bis hin zur Dentalindustrie.
Damit diese Petition Erfolg hat und ein unübersehbares Signal an die politischen Entscheidungsträger senden kann, ist die Unterstützung der gesamten „Dentalfamilie“ notwendig. Dazu müssen mindestens 50.000 Unterstützer die Petition unterzeichnen. Bei Erreichen dieses Quorums erhält die Petentin/der Petent grundsätzlich Gelegenheit, das Anliegen in einer öffentlichen Anhörungssitzung des Petitionsausschusses darzustellen.
Die Unterstützung kann einfach online, aber auch per Fax oder Unterschriftenliste erfolgen, weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/petitionen. Den Link zur GOZ-Petition teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit, sobald dieser seitens des Petitionsausschusses bekannt gegeben wurde.
Ihre direkten Ansprechpartner für weitergehende Informationen zur Petition: Dr. Rüdiger Schott, Dr. Claus Durlak, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken.