Viele der Menschen sind tief traumatisiert, verwundet, erkrankt bzw. auf Medikamente angewiesen; viele benötigen auch dringend eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Die Zahnärzteschaft in Hessen erklärt sich solidarisch mit der Ukraine, mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und möchte den Geflüchteten schnelle unbürokratische Hilfe zukommen lassen.
„Wir alle stehen dem Geschehen in der Ukraine fassungslos gegenüber. Das Leid der Menschen, hier mitten in Europa, ist immens und wir möchten unseren Teil dazu beitragen, damit sich alle, die schweren Herzens ihre Heimat und in vielen Fällen Väter, Brüder oder Söhne zurücklassen mussten, bei uns sicher fühlen können. Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen heißen unsere Mitmenschen aus der Ukraine herzlich in unseren Praxen willkommen – sei es als Patientinnen und Patienten, aber auch als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, je nach ihrer beruflichen Qualifikation. Ansprechpartner für alle, die an einer Tätigkeit in Zahnarztpraxen interessiert sind, sind die örtlichen Agenturen für Arbeit. Auch gibt es vielfältige Möglichkeiten, abgeschlossene zahnärztliche Ausbildungen sowie diejenigen von Zahnmedizinische Fachangestellte bzw. Zahnarzthelfer/innen hier in Deutschland anerkennen zu lassen“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen.
Geflüchtete, die eine zahnärztliche Behandlung benötigen, erhalten diese in jeder an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarztpraxis. „Seit 4 Wochen ist die Ukraine einem äußerst brutalen Angriffskrieg ausgesetzt. Von dort geflüchtete Menschen, die als Schutzsuchende in unser Land gekommen sind und weiterhin kommen, erhalten selbstverständlich dringend benötigte zahnmedizinische Hilfe“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Die zahnmedizinische Versorgung dieser Menschen ist ein humanitäres Gebot und sollte so unbürokratisch wie möglich erfolgen. Bei akuten Schmerzen und sofortigem Behandlungsbedarf kann jede vertragszahnärztliche Praxis aufgesucht werden.“ Erste Ansprechpartner für Geflüchtete, um einen Zahnbehandlungsschein zu erhalten, sind die örtlichen Sozialämter.
Wichtige Informationen:
Medizinische Versorgung
- Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit Blick auf die Behandlung Geflüchteter aus der Ukraine eine Sonderseite eingerichtet. Dort sind auch Unterlagen und ein Fragebogen zur Notfallbehandlung in ukrainischer Sprache hinterlegt.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beantwortet hier Fragen zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer.
- Die KZV Hessen vermittelt auf ihrer Website Informationen für geflüchtete Menschen.
Arbeit und Ausbildung in Deutschland
- Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich bei Fragen zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Approbation an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen wenden. Informationen dazu sind hier abrufbar.
- Zahnmedizinische Fachangestellte bzw. Zahnarzthelfer/innen aus der Ukraine können ihre Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen. Informationen dazu sind hier abrufbar.
- Geflüchtete, die keine Berufsqualifikation für Tätigkeiten in Zahnarztpraxen besitzen, können ebenfalls in verschiedenen Funktionen in der Zahnarztpraxis beschäftigt werden (z. B. Behandlungsassistenz).
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt mit, dass Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis vonseiten der Ausländerbehörde benötigen. Das Amt hat den Ländern empfohlen, die Arbeitserlaubnis zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.
- Eine Online-Stellenbörse in englischer Sprache speziell für Geflüchtete aus der Ukraine ist hier abrufbar.
Spendenaktion der Zahnärzteschaft
- Informationen zur Spendenaktion der Bundeszahnärztekammer und des Hilfswerks Deutscher Zahnärzte (HDZ) sind hier abrufbar. Auch die KZBV und die KZVen unterstützen diese Aktion des HDZ.