Nach dem Fall der Berliner Ärztesoftware „DocCirrus“, die Patientendaten nahezu frei im Internet abrufbar machte, äußerte der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten: “Tatsächlich hat ein Softwarehersteller keine Verpflichtung, seine Software in irgendeiner Art und Weise datenschutzkonform auszugestalten.” Das gelte auch für Software, die sensible Daten verarbeite. Verantwortlich ist seinen Angaben zufolge letztlich die Arzt- oder Zahnarztpraxis. Dazu der FZ-Vorsitzende Zahnarzt Roman Bernreiter, MSc. MSc.: „Als Teilhaber an der gematik, die die Telematik-Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestaltet, müssen die ärztlichen und zahnärztlichen Spitzenkörperschaften die Notbremse ziehen.“
Es gehe nicht an, dass Medizinern die Verantwortung für etwas aufgedrückt werde, dass sich nicht wollten und keinesfalls kontrollieren könnten, so Bernreiter. „Jetzt heißt es Zeichen zu setzen und klare Positionen einzunehmen. Dazu gehört es auch, dass Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eben nicht allem zustimmt, was das Bundesgesundheitsministerium in der gematik durchsetzen will.
Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte meinte in einer Stellungnahme, dass er es begrüßen würde, wenn sich KVB und KZBV als Gesellschafter der Gematik sich mehr für den Datenschutz einbringen würden Die Notbremse wäre ein Ausstieg aus der gematik. „Nachdem man das ganze Projekt nicht verbessern kann und die Datensicherheit weiterhin auf uns Ärzte und Zahnärzte abgeladen wird, ist dies der einzig richtige Weg“, meint der FZ-Vorsitzende.