Aktualisierte FAQs zur Corona-Testpflicht in Zahnarztpraxen

KZBV
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infolge IfSG-Neuerungen

Am 12. Dezember 2021 sind Neuerungen des IfSG in Kraft getreten, mit denen die zum 24. November eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden.

So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25. November beispielsweise geregelt, dass geimpftes oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind. Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert.

Eine an die Neuregelungen angepasste, überarbeitete FAQ-Liste kann jetzt auf der Website der KZBV abgerufen werden. Sie finden diese aber auch hier.

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