Die Vergütungs-Empfehlungen gelten für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Dezember 2022 mit Auszubildenden abgeschlossen werden, deren Ausbildung ab dem 1. Februar 2023 beginnt:
1. Ausbildungsjahr monatlich 920 Euro (zuvor 865 Euro)
2. Ausbildungsjahr monatlich 995 Euro (zuvor 890 Euro)
3. Ausbildungsjahr monatlich 1.075 Euro (zuvor 980 Euro)
Die kammerseitigen Empfehlungen für die ZFA-Ausbildungsvergütung sind verbindlich, d. h. sie dürfen um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Die Gehaltsempfehlung darf jederzeit und ohne obere Begrenzung überschritten werden; dies obliegt der ausbildenden Zahnarztpraxis.
„Qualifiziertes und motiviertes Praxispersonal ist für eine erfolgreiche und reibungslos funktionierende Praxis elementar. Leider herrscht auch in Berlin momentan ein akuter Fachkräftemangel. Mit diesem Beschluss sowie zahlreichen laufenden Aktivitäten wie dem Engagement auf Ausbildungsmessen oder der Weiterentwicklung unserer ZFA-Kampagne möchten wir die Berliner Kolleginnen und Kollegen unterstützen und viele junge Menschen dauerhaft für den ZFA-Beruf begeistern“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin.
Dr. Ufuk Adali, Vorstandsmitglied der ZÄK Berlin und Leiter des Referats Aus- und Fortbildung ZFA, betont: „Die ausgesprochene Anhebung der Ausbildungsvergütung ist ein wichtiges Signal, da wir damit den Beruf der ZFA nicht nur verbal, sondern auch monetär wertschätzen. Sie trägt zudem dazu bei, dass der Beruf auch in finanzieller Hinsicht für Auszubildende im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen, insbesondere im medizinischen Bereich, attraktiv bleibt.“