Um diese „Ausfälle“ im Rahmen der Möglichkeiten künftig wieder ausgleichen zu können, bieten sich privatärztliche Zusatzleistungen hervorragend an. Nun ist es aus Wettbewerbsgründen der Ärzteschaft untersagt, Beratungen oder auch Empfehlungen an Patienten bezüglich Versicherungsunternehmen zu geben. ABER: Es ist nicht verboten, Ihre Patienten über die möglichen Vorteile einer privaten Zusatzabsicherung zu informieren und Informationsmaterialien von unabhängigen Dienstleistern an die Hand zu geben, welche im Wartebereich ausliegen oder gezielt am Counter ausgegeben werden, sodass sich die Patienten informieren und den für ihre persönlichen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Ausgangssituation, besten Tarif finden können.
Eine weitere Hilfestellung könnte die Stiftung Warentest sein, welche in unregelmäßigen Abständen Empfehlungen in Form von Pressemeldungen, wie der folgenden, herausgibt.
In der aktuellen Pressemeldung der Bayerischen Beamten Lebensversicherung a. G. heißt es: „Stiftung Warentest: Bestnote für Zahnzusatzversicherungen der Bayerischen.“ Die Bayerische erzielte im aktuellen Test privater Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest die Bestnote „Sehr gut (0,5)“. Gleich zwei Tarife der Bayerischen errangen den Platz auf dem Siegertreppchen: Der Tarif „Zahn Prestige“ und „Zahn Prestige Plus. Insgesamt nahm Stiftung Warentest 249 Tarifangebote unter die Lupe…
Allerdings ist bei der Empfehlung solcher Informationsquellen Vorsicht geboten. Sehen Sie zum Beispiel bei einem Patienten ein größeres Risiko für eine spätere prothetische Versorgung oder eine umfangreiche konservierende Behandlung, sollte es Ihr Ziel sein, dass der Patient den besten Versicherungsschutz erhält und das beim ersten Versuch.
Leider stehen dazu in solchen Pressemeldungen keine Hinweise, weswegen wir eine unabhängige Expertin befragt haben.
Dental Barometer: Wie beurteilen Sie als unabhängige Expertin die Informationen der Bayerischen und die angesetzten Parameter bei der Durchführung solcher Vergleiche durch die Stiftung Warentest?
Gabriele Bengel: Am Markt bewegt sich so viel – doch Stiftung Warentest bleibt bei den alten Kriterien, wodurch ein vernünftiger Vergleich nicht zustande kommen kann. Speziell für die beschriebenen Tarife der Bayerischen bedeutet das:
In den Leistungen für Zahnersatz-Maßnahmen und Zahnbehandlungen unterscheiden sich die beiden Tarifvarianten nicht. Sie erstatten beide bis zu 100% der Gesamtkosten inklusive den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber Achtung: Vorausgesetzt, die Kosten werden im Rahmen der Gebührenordnung (GOZ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen berechnet.
Die Prestige Plus Tarifvariante toppt die Prestige-Variante in folgenden Punkten:
- die professionelle Zahnreinigung und sonstige Prophylaxemaßnahmen werden bis maximal 250 EUR statt 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Außerdem dürfen die 250 EUR alternativ auch für Bleachingmaßnahmen eingesetzt werden.
- Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie zum Beispiel Narkose oder Lachgas-Sedierung werden zu 100% übernommen statt begrenzt auf 200 EUR.
- Im ersten Versicherungsjahr gibt es 60 EUR Zuschuss zu einer elektrischen Zahnbürste, sofern diese über die Bayerische bezogen wird.
- Hatte der Patient bislang bereits seit mindestens drei Jahren eine Zahnzusatzversicherung mit geringeren Leistungen bei einem anderen Versicherer und wechselt zur Bayerischen, dann gelten Erstattungsgrenzen nur für drei statt der üblichen vier Kalenderjahre Zahnstaffel 1. Jahr 1500 EUR, erste zwei Jahre 3000 EUR und erste drei Jahre 4500 EUR, danach unbegrenzt).
Keine Hinweise gibt Stiftung Warentest jedoch zu den Annahmerichtlinien der Versicherer. Gerade die Bayerische nimmt nicht jeden Patienten an. Eine Ablehnung kann zum Beispiel erfolgen, wenn bei Antragstellung mehr als drei Zähne fehlen, die noch nicht durch Brücken oder Implantate ersetzt sind. Patienten mit Parodontitis (lt. DMS V >45% der Bevölkerung), herausnehmbarem Zahnersatz und Zahnschmelzdefekten (zum Beispiel starke Abrasionen durch Zähneknirschen) werden ebenfalls nicht versichert.
Unser Fazit:
Zahnzusatzversicherungen können ein echter Mehrwert für die Praxisumsätze und die Patientenzufriedenheit sein. Um als Zahnarzt oder Zahnärztin aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sollten Empfehlungen lediglich dahingehend erfolgen, dass sich Patienten durch diese Zusatzabsicherung eine, die Lebensqualität, deutlich verbessernde Behandlung leisten und durch die ZZV einen großen Teil der „Eigenleistung“ erstattet bekommen können. Welcher Tarif bzw. welches Unternehmen letztendlich zum Patienten passt, kann am besten ein Fachmann bzw. eine Fachfrau beantworten und der Erfolg ist für alle garantiert.
Informationen, wie so eine Implementierung der aktiven Empfehlung von Zahnzusatzversicherungen im Praxisalltag funktionieren können, erhalten Sie zum Beispiel im Beitrag von Dr. Cornelius Bechmann und Herrn Boris Shrage Anregungen, wie Sie ein solches Konzept in Ihre Praxis einbinden können, gibt Ihnen unsere Expertin Frau Gabriele Bengel. Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir leiten diese an Frau Bengel weiter, die sich, für Sie unverbindlich und kostenfrei, mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Vielen Dank Frau Bengel für Ihre Einschätzung.