Neue PAR-Richtlinie zum 1. Juli 2021

DG PARO
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DGZMK und DG PARO begrüßen in gemeinsamer Pressemitteilung die damit ermöglichten Verbesserungen für Patient*innen und Praxen

Aus rein wissenschaftlicher Perspektive war dieser Schritt überfällig, deshalb begrüßen die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontolgie (DG PARO) gemeinsam die von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband erzielte Einigung für die neue PAR-Richtlinie, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll.

„Diese neuen Regelungen verbessern nicht nur allgemein die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis in den Praxen, wovon viele Patient*innen profitieren werden. Sie erleichtern außerdem vulnerablen Patientengruppen, die davon besonders betroffen sind, den unbürokratischen Zugang zu Leistungen, die deren Lebensqualität verbessern. Und sie gibt erstmals der sprechenden Zahnmedizin den Raum, der für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis unabdingbar ist“, begrüßt DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Frankenberger die Entscheidung, die noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden muss.

Für die Präsidentin der DG PARO, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, geht mit der Verabschiedung der neuen PAR-Richtlinien und der Veröffentlichung der Ergebnisse des Bewertungsausschusses ein langwieriger politischer Beratungs- und Abstimmungsprozess erfolgreich zu Ende: „In Hinblick auf die Prävalenz und die oralen und systemischen Auswirkungen von Parodontitis muss die Prävention und Therapie der Erkrankung ein fester Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung unserer Patienten sein. Die neuen PAR-Richtlinien verbessern maßgeblich die Rahmenbedingungen für die systematische Parodontitistherapie in der GKV, davon werden Zahnärzte aber vor allem Patienten profitieren. In der neuen Versorgungsstrecke wird ein wissenschaftlich fundiertes und breit akzeptiertes Behandlungskonzept abgebildet, das im Wesentlichen dem Therapieprotokoll der S3-Leitlinie für Parodontitis entspricht, die von DG PARO und DGZMK mit einer breiten Beteiligung von Experten Anfang des Jahres in Deutschland implementiert wurde. Das ist ein großer Erfolg nach vielen Jahren intensiver Arbeit und Auseinandersetzung und eine große Chance, da Praxis und Wissenschaft nicht mehr differieren.“

Im Folgenden finden Sie die direkten Links zum Beschluss des Bewertungsausschusses, der PAR-Richtlinie und der deutschen Implementierung der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I-III Periodontitis“ der European Federation of Periodontolgy (EFP):

PAR-Richtlinie vom 17.12.2020

PAR-Richtlinie vom 17.12.2020

Beschluss Bewertungsausschuss vom 06.05.2021

Beschluss Bewertungsausschuss vom 06.05.2021

Die deutsche Implementierung der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I–III Periodontitis“ der European Federation of Periodontology (EFP)

Die deutsche Implementierung der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I–III Periodontitis“ der European Federation of Periodontology (EFP)

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