Parodontitisbehandlung für 30 Millionen Versicherte erhalten!

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KZV Hessen

Pressemitteilung zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – in Kooperation mit allen kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands

Mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich bundesweit an einer Protestaktion gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beteiligt. Ziel der von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisierten Aktion ist die Sicherung der Behandlung von Parodontalerkrankungen nach der neuen Parodontitis-Richtlinie.

Verantwortlich für eine Parodontitis sind Bakterien, die an den Zähnen anhaften. Die Bakterien schließen sich zu einem Biofilm zusammen. Werden sie nicht durch die tägliche Mundhygiene entfernt, wachsen sie weiter und sind als weiche sowie harte Beläge (Zahnstein) auf den Zähnen und in den Zahnzwischenräumen mit bloßem Auge sichtbar. Der Körper reagiert auf die Bakterien mit einer Zahnfleischentzündung. So kämpft er gegen diese an. Das Zahnfleisch ist rot, geschwollen und kann leicht bluten.

Die präventionsorientierte Behandlung der Patientinnen und Patienten ist durch das aktuelle Gesetzesvorhaben aus Sicht der Zahnärzteschaft stark gefährdet. In mehr als 15.000 Protestschreiben haben bundesweit niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte Änderungen des GKV-FinStG gefordert. Denn das Gesetz entzieht der zahnmedizinischen Versorgung die für die Behandlung der Parodontitis erforderlichen Finanzmittel – mit gravierenden Folgen für die erst im Juli 2021 eingeführte Behandlungsstrecke: Begonnene Parodontitisbehandlungen, die regelmäßig über 3 Jahre laufen, können dann zu Teilen nicht zu Ende geführt und neue Behandlungen nicht begonnen werden. Davon sind mehr als 30 Millionen Versicherte betroffen. Durch das Gesetz wird ihnen der rechtlich zugesagte Leistungsanspruch auf eine wirksame Parodontitisbehandlung wieder entzogen.

Zudem stellt sich die Frage, warum ausgerechnet im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung, deren Kosten durch den konsequenten Ausbau von Prophylaxe und Prävention von 9 % im Jahr 2000 auf zurzeit 6 % der GKV-Ausgaben reduziert wurden, eine Budgetierung eingeführt werden soll. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat bereits empfohlen, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern und die Parodontitisbehandlung weiter zu ermöglichen.

Eindringlicher Appell an den Bundesgesundheitsminister

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Dies ist eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister: Mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der täglichen Praxis erleben, was die faktische Abschaffung der erst letztes Jahr verabschiedeten Parodontitis-Therapie für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten bedeuten würde, setzen hier ein eindeutiges Signal, das der Minister nicht ignorieren kann.“

„Mit den Leistungsbeschränkungen, die das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in der aktuellen Fassung erwarten lässt, werden die Umsetzung der erst vor etwas mehr als 1 Jahr in Kraft getretenen Parodontitis-Richtlinie und die neue Behandlungsstrecke für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ad absurdum geführt“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZV Hessen). „Es ist ein eindringlicher Appell an Prof. Karl Lauterbach, den Patientinnen und Patienten auch zukünftig die notwendige zahnmedizinische Versorgung zu ermöglichen. Wir warnen außerdem ausdrücklich vor einem zunehmenden Auseinanderklaffen der zahnärztlichen Versorgung in Stadt und Land. Ohnehin ist es in vielen ländlichen Regionen problematisch, Nachfolger zu finden, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit bezweifelt wird. Durch die Regelungen schwindet die Planungssicherheit für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte. Zusätzlich wird der ohnehin bestehende Fachkräftemangel verstärkt.

Das Gesetz wird in einem parlamentarischen Verfahren von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber beschlossen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind zuversichtlich und hoffen, dass in diesem Verfahren ihre Argumente im Interesse der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finden und die großen Fortschritte in der Parodontitisbehandlung nicht durch dieses Gesetz zunichtegemacht werden.

Hintergrund: GKV-Versorgung bei Parodontitis

Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist hoch: Jeder 2. Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis. Erst im vergangenen Jahr wurde gemeinsam mit den Krankenkassen, der Ärzteschaft, den Patientenvertretern und den Fachgesellschaften die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen – unter Mitwirkung des Bundesgesundheitsministeriums. Seit Juli 2021 stehen daher gesetzlich Versicherten in Zahnarztpraxen bei der Behandlung von Parodontitis neue Möglichkeiten offen – angesichts der weiten Verbreitung dieser Volkskrankheit ein Meilenstein in der zahnärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter.
Entzündungen des Zahnfleischs bleiben nicht im Mund: Zu den möglichen Folgen einer Parodontitis zählen zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle, Diabetes, Lungen- und Nierenerkrankungen. Bei Parodontitis handelt es sich um eine lebenslange Erkrankung. Sie gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit.

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