Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022 verlängert
Auch im dritten Corona-Jahr spüren Unternehmer die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Trotz umfangreicher Lockerungen haben sich die Umsätze in vielen Branchen noch immer nicht erholt. Damit Unternehmen die staatlich verordneten Coronamaßnahmen wirtschaftlich überleben können, hat die Regierung in der Vergangenheit diverse Überbrückungshilfen bereitgestellt. Am 1. April wurde die Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis zum Juni 2022 verlängert. Die Antragsfrist endet jedoch bereits am 15. Juni 2022.
Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Ein gefälschter Impfausweis kann als Urkundenfälschung strafbar sein. Und auch der eigene Arbeitsplatz steht auf dem Spiel. So urteilte das Arbeitsgericht Köln vor kurzem: Verlangt ein Arbeitgeber einen Immunitätsnachweis für Mitarbeitende mit Kundenkontakt und legt der Arbeitnehmer daraufhin einen gefälschten Impfpass vor, so darf diesem fristlos gekündigt werden.
Hilfe für Menschen aus der Ukraine
Die Situation der Menschen in der Ukraine lassen keinen ungerührt. Viele wollen helfen, sei es durch Geldspenden, Sachleistungen oder auch durch die verbilligte bzw. unentgeltliche Überlassung von Wohnraum. Auch das Finanzamt leistet seinen Beitrag, indem es geleistete Spenden unter gewissen Umständen einkommensteuermindernd anerkennt. Für den besonderen Fall der Spendenleistungen für Menschen aus der Ukraine gibt es abweichend zu den allgemeinen Regelungen nun einige steuerliche Erleichterungen.