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Informationen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
immer häufiger werden wir gefragt, ob diese oder jene Behandlungskonzepte von Zahntarifen erstattet werden oder nicht.

Bild Von Geralt Auf Pixabay

Heute wollen wir kurz auf Funktionsanalyse und Schienentherapien eingehen. Außerdem gibt es Neuerungen auf unserem Portal und neue Tarife der DKV.

  • Frage einer Praxis aus Berlin: Erstatten Zahntarife auch funktionsanalytische Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit Zahnersatz durchgeführt werden?
  • Zum 01.10.2019 führt DKV einen verbesserten Tarif für Zahnersatz und einen neuen Tarif für zahnerhaltende Maßnahmen und KfO für Kinder ein
  • Das gibt es nur bei todentta: geführter Vergleich, damit Patienten die individuell passende Zahnzusatzversicherung finden

Natürlich können Sie uns auch weiterhin Fragen stellen oder Themen rund um Zahnzusatzversicherungen nennen. Wir greifen Ihre Wünsche und Fragen gerne auf.

Wir wünschen Ihnen einen bunten Herbst
Herzliche Grüße
Gabriele Bengel und das todentta-Team
Experten für Zahnzusatzversicherungen

Nachgefragt:

Erstatten Zahntarife auch funktionsanalytische Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit Zahnersatz durchgeführt werden?

Ja, da gibt es etliche Zahntarife dafür.  Wir möchten Ihnen bei dieser Gelegenheit kurz alle Infos zur Verfügung stellen.

  1. Funktionsanalyse (FA) bei Zahnersatz: viele Tarife erstatten die Kosten zum gleichen Prozentsatz, wie auch der Zahnersatz erstattet wird. Es gibt aber auch Einschränkungen: DKV hat im 85%-Tarif bislang FA gar nicht erstattet. Das ändert sich jetzt mit dem neuen Tarif. Advigon leistet für FA nur, wenn mindestens 5 Zähne zeitglich ersetzt werden. Und ARAG schränkt noch weiter ein: FA wird erstattet, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne sanierungsbedürftig sind und die richtige Schlussbissstellung auf andere Weise nicht feststellbar ist.
  2. FA bei Kiefergelenksproblemen wird z.B. erstattet in den TOP-Tarifen von Union, Württembergische, Bayerische, Janitos, Gothaer und uniVersa. Der Erstattungssatz liegt zwischen 80% und 100%. Aufbissbehelfe und Schienen inkl. Material- und Laborkosten werden ebenfalls erstattet. Spezielle Schienen wie z.B. DROS-Schienen werden bei Württembergische, Bayerische und Gothaer sogar explizit in den Bedingungen als erstattungsfähig aufgeführt.

Die Problematik liegt oft darin, dass sich Ihre Patienten zu spät absichern. Wenn eine „Kassen-Knirscherschiene“ bereits erfolglos im Einsatz war und Ihre Patienten erst Versicherungsschutz suchen, wenn eine Schienentherapie ansteht, dann wird die Leistung abgelehnt, da der Versicherungsfall bereits vor Antragstellung eingetreten war. Die Württembergische, die für FA und Schienentherapien die umfangreichsten Leistungen bietet, fragt im Antrag ausdrücklich nach, ob in den letzten 3 Jahren Untersuchungen wegen Kiefergelenksproblemen (auch Knirscherschiene) stattgefunden haben. Falls ja – wird der Antrag nur mit einem Leistungsausschluss für FA und Schienentherapien angenommen.

DKV – neue Tarife zum 01.10.2019

Der Zahnersatz-Tarif mit 85% Erstattung wird geringfügig  verbessert. Er leistet jetzt auch für FA – aber nur in Zusammenhang mit Zahnersatz.  Und falls die GKV keinen Festzuschuss bezahlt, übernimmt DKV wenigstens 50% der Gesamtkosten (bislang hat sie in diesem Fall gar nichts gezahlt). Füllungen gehören bei DKV zu Zahnersatz. Für dentin-adhäsive Kunststofffüllungen werden aber statt 85% jetzt 100% erstattet.

Beim Zahnbehandlungstarif gibt es mehr Neuerungen: KfO-Leistungen für Kinder werden auf 3000 EUR bei KIG 1 bis 5 erhöht. Zahnprophylaxe /Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 300 EUR pro Jahr erstattet. Und ein Zuschuss für Bleaching wurde aufgenommen: max. 300 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren, sofern das Bleaching unter Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt wird. Der Zahnbehandlungstarif kostet für Erwachsene altersunabhängig 16 EUR/Monat.

Geführter Vergleich – so kommen Patienten sicher zur passenden Zahnzusatzversicherung

Als bislang einziges Vergleichsportal bieten wir den Portalbesuchern an, neben dem normalen Tarifvergleich einen „geführten Vergleich“ aufzurufen. In dieser Erweiterung stellen wir den Portalbesuchern nacheinander genau die Fragen zu den Zähnen, die wichtig sind. Zum Beispiel fragen wir nicht nur nach „fehlenden Zähnen“. Wir fragen auch ab,  ob die fehlenden Zähne ersetzt werden sollen und falls ja – zeitnah oder irgendwann in der Zukunft? Und vor allem: wir begründen in jedem Schritt, weshalb die Frage wichtig ist. Und natürlich begründen wir auch, weshalb am Ende der Eingaben nun gerade diese Zahntarife aufgeführt werden. So kann Ihr Patient alles gut nachvollziehen. Diese Transparenz ist uns wichtig. Selbstverständlich bieten wir weiterhin eine fachlich kompetente telefonische Beratung an.

Probieren Sie es doch einfach mal kurz aus! Sie finden den Button zum Start des geführten Vergleichs auf der Startseite rechts: www.todentta.de

Wer auf seiner eigenen Praxiswebseite verschiedene Links eingebaut hat, kann selbstverständlich auch zu uns direkt verlinken. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Patienten weder billigen Strom noch günstige Kredite oder neue Handyverträge angeboten bekommen –  nur einfach leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen.

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