to:dent.ta – Newsletter

to:dent.ta GmbH
to:dent.ta GmbH

Informationen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, in den letzten Wochen erreichten uns mehrere Anfragen von Praxen zum Thema Zahnzusatzversicherungen von Krankenkassen und neue Zahntarife der HUK Coburg.

Gerne wollen wir versuchen, diesen gesamten Themenkomplex kurz und prägnant am Beispiel HUK darzustellen.

Mit diesen Informationen verabschieden wir uns für 2019. Natürlich können Sie uns auch im neuen Jahr wieder Fragen stellen oder Themen rund um Zahnzusatzversicherungen nennen. Wir greifen Ihre Wünsche und Fragen gerne auf. Auch unser Ratgeber ist weiterhin kostenfrei bestellbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und frohe Festtage.

Gabriele Bengel und das todentta-Team
Experten für Zahnzusatzversicherungen

Fragen die häufig gestellt werden:

„Ist es für Patienten nicht besser, über die Krankenkasse eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Da bekommen sie doch Vergünstigungen.“
„Die HUK hat neue Zahntarife. Die scheinen gut zu sein. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?“

Antwort:

Zunächst zur Klarstellung: Krankenkassen dürfen selbst keine Zahnzusatzversicherungen anbieten. Sie haben Kooperationsvereinbarungen mit privaten Krankenversicherern und leiten Interessenten an diese weiter. So hat die Barmer GEK eine Vereinbarung mit der HUK, die BKK’en mit der Barmenia, einige Ortskrankenkassen mit DKV, die DAK mit Hanse Merkur usw. Aus Sicht der privaten Krankenversicherer sind Kassen ein zusätzlicher Vertriebsweg.
Vergünstigungen: Die Versicherer gewähren ihren Kooperationskassen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und kleine Beitragsermäßigungen, die oft nur im Cent-Bereich liegen, manchmal auch bis zu ca. 2 EUR pro Monat – je nach Tarif. Mehr ist es nicht. Alle anderen Regelungen, wie zum Beispiel Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren, Ausschluss angeratener Behandlungen u.ä. gelten unverändert.
Kassen haben immer den Wunsch, möglichst günstige Zusatzversicherungen anzubieten. Das gelingt nur durch Leistungseinschränkungen. Daher lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Beispiel HUK – neue Tarife ZZPro 90 und ZZ Pro.

Wir wollen Ihnen hier die wesentlichen Schwachstellen kurz darlegen:

1. Zahnerhalt-Maßnahmen
Für alle Zahnerhalt-Maßnahmen – dazu gehören hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen – erstattet der Tarif 100% aber max. 200 EUR pro Kalenderjahr. Sie wissen selbst am besten, wie aufwendig dentin-adhäsive Rekonstruktionen und Wurzelbehandlungen sind. 200 EUR Erstattung decken die Kosten bei weitem nicht. Prophylaxe wird mit max. 200 EUR pro Jahr vergütet.

2. Zahnersatz
Für Zahnersatz werden 90% erstattet. Laborkosten aber begrenzt auf das Preisverzeichnis der HUK. Dieses weist die Höchstbeträge aus der BEL aus. Für Leistungen, die in der BEL nicht gelistet sind, hat die HUK Preise festgelegt. Z.B. sind für eine vollkeramische Krone max. 165,66 EUR erstattungsfähig (daraus 90%), für ein zweiflächiges Inlay 103,80 EUR. Da bleibt ein großer Kostenblock an den Patienten hängen.

3. Steuerung durch HUK
Um die Begrenzungen bei den Laborkosten abzufedern, hat die HUK Verträge mit bundesweit tätigen Laboren (z.B. mit Quality Smile). Im Behandlungsfall versucht die HUK natürlich, ihre Versicherten zu Partnerlaboren zu lotsen. Auf der Webseite der HUK findet man die „Gesundheitspartner“, wozu neben den Laboren auch noch einige wenige Zahnarztpraxen gehören.

4. Monatsbeitrag
Der Monatsbeitrag beispielhaft für Alter 56: 35,00 EUR, für Barmer-Mitglieder 33,40 EUR. Zum Vergleich: Bayerische Smart (80% Zahnersatz ohne Laborpreisliste, 80% Zahnbehandlung, max. 2 x 80 EUR Zahnreinigung p.a.) kostet 29,00 EUR pro Monat, uniVersa 34,75 EUR (mit Bonusheft über 10 Jahre 90% Zahnersatz und Zahnbehandlung, 75 EUR Zahnreinigung pro Jahr).

Fazit:
Wer auf eine gute Absicherung Wert legt, sucht nicht bei den Krankenkassen.

recall® Das Praxisteam-Magazin immer mit dabei

Mit unserem E-Paper haben Sie die Möglichkeit alle Ausgaben kostenfrei mobil auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop zu lesen.

Recall Magazin