Aufklärung in der Praxis ist zweckmäßig

recall Sie sind seit vielen Jahren auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert und haben täglich Kontakt zu Zahnarztpraxen. Haben Sie dabei immer nur mit dem Praxisinhaber zu tun?

Gabriele Bengel Nein – keinesfalls. Im Gegenteil! Wir stehen grundsätzlich dem ganzen Praxisteam für fachliche Fragen rund um Zahnzu- satzversicherungen zur Verfügung. So haben wir es häufig mit Praxismanagerinnen, Abrechnungsspezialistinnen und – vor allem – mit Prophylaxespezialistinnen und Dentalhygienikerinnen zu tun.

recall Und was sind so die hauptsächlichen Fragen, die die Praxisangestellten bewegen?

Gabriele Bengel Mit Praxismanagerinnen besprechen wir zum Beispiel den Einsatz unseres Ratgebers und des Zahnstatus und mit Abrechnungsspezialisten die erstattungsfähigen GOZ-Ziffern.

Alexander Mint Aktuell sind es hauptsächlich die Fachkräfte im Bereich Prophylaxe, die wissen wollen, wie die Erstattung von PZR- und Prophylaxekosten über Zahnzusatzversicherungen möglich ist. In vielen Praxen gibt es ja inzwischen einen extra Bereich, in dem Prophylaxe gemacht wird. Und es ist jedem klar, dass der Bereich ausgelastet sein muss, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn sich Kassenpatienten aber Sorgen über Benzin-, Gas-, Strom und Lebensmittelpreise machen müssen, besteht natürlich die Gefahr, dass die zahnärztliche Dienstleistung hinten runterfällt. Oder zumindest reduziert wird von zwei auf eine Zahnreinigung pro Jahr. Wenn das bei der Hälfte der Patienten passieren würde, kann sich jeder ausrechnen, welchen Einnahmeverlust die Praxis hat.

recall Können Sie uns dafür ein konkretes Beispiel machen? So, wie Sie es auch den Praxen zeigen?

Alexander Mint Wenn wir mit Praxen direkt sprechen, haben wir natürlich in der Regel konkrete, praxisindividuelle Zahlen zum Rechnen. Aber fiktiv angenommen, die Praxis hat 1000 Kassenpatienten zwischen 18 und 80 Jahren. Davon kommen 70 Prozent bislang zweimal pro Jahr zur PZR, die Praxis verlangt 100 Euro pro Behandlung. Das sind dann 140.000 Euro Einnahmen. Käme die Hälfte davon jetzt nur noch einmal pro Jahr, würden 70.000 Euro fehlen.

Gabriele Bengel Hinzu kommt noch, dass das aktuell diskutierte GKV- Finanzstabilisierungsgesetz aller Voraussicht nach nachteilig für Zahnarztpraxen sein wird. Möglicherweise werden die Zahlungen der Krankenkassen in Zukunft geringer ausfallen. Auch die freiwilligen Zuschüsse zur PZR, die ein paar Kassen aktuell noch gewähren, sind für die Zukunft nicht garantiert. Darum ist es nach unserer Auffassung auch wichtig für den Zahnarzt und die gesamte Praxis, die Patientinnen und Patienten auf Zahnzusatzversicherungen hinzuweisen.

recall Kann man denn davon ausgehen, dass ein hoher Anteil an privat zusatzversicherten Patienten solche Einnahmeausfälle verhindern würde?

Gabriele Bengel Ja – mit Sicherheit. Speziell für den Bereich Prophylaxe ist es wichtig, dass die Patienten eine Zahnzusatzversicherung mit Kostenerstattung für PZR haben. Die alten Zahnzusatztarife haben meistens nur für Zahnersatz bezahlt. Aber man kann diese alten Tarife entweder aufstocken oder eben gleich komplett in einen neuen Tarif wechseln. Und wenn PZR versichert ist – dann wird sie auch genutzt. Denn schließlich – so denken die meisten – soll sich die Versicherung „rentieren“.

Alexander Mint Der Wechsel wird übrigens zunehmend einfacher, da inzwischen etliche Zahntarife die Vorversicherungszeit anrechnen – selbst wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer lief.

recall Dazu habe ich gleich zwei Fragen: erstens, wie viel zahlt der Versicherer für PZR? Und zweitens, warum zahlt er überhaupt so eine regelmäßige Behandlung? Man denkt doch oft, Versicherer zahlen am liebsten gar nicht.

Gabriele Bengel Autsch – das alte Klischee. Ich räume ein, dass nicht immer alles bezahlt wird von den Versicherern. Daher vermitteln wir unseren Kunden immer gezielt den Tarif, der optimal zum Zahnstatus passt. Und zudem unterstützen wir unsere Kunden dann auch im Leistungsfall, klären mit Patienten und Versicherern die Kostenübernahme und vermitteln – sollte es mal Komplikationen geben – zwischen Zahnarztpraxis, Patient und Versicherer.

Alexander Mint Bei der Übernahme der PZR-Kosten gibt es keine Probleme, wenn sie nach GOZ Abschnitt B abgerechnet wird. Und was die Höhe anbelangt, liegen die leistungsstarken Zahntarife bei 200 Euro pro Jahr bis unbegrenzt. Regelmäßige PZR ist ganz im Sinne der Versicherer: sorgfältig gepflegte Zähne reduzieren die Ausgaben für Zahnersatz und Parodontitis.

recall Wie genau muss man sich das Zusammenwirken zwischen Ihnen, der Praxis und den Patienten vorstellen?

Alexander Mint Das ist ganz einfach und unkompliziert. Wir stellen den Praxen einen Flyer mit allgemeinen Infos zur Verfügung, der ausgelegt werden kann. Und einen kompakten Ratgeber mit den wichtigsten Informationen zu Zahnzusatzversicherungen. Damit hat das ganze Praxisteam einen schnellen Überblick über das Thema. Der Ratgeber wird einfach an Patienten ausgegeben. Und speziell für die Prophylaxe gibt es einen Extra-Flyer mit der Beschreibung eines Vorsorgetarifes, der 100 Prozent der Kosten erstattet – auch mehrmals im Jahr.

recall Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?

Alexander Mint Die Versicherungswirtschaft unterliegt einer recht strengen Aufsicht in Bezug auf die Dokumentation vom Beratungsprozess, der Abschlussempfehlung und selbstverständlich auch im Bereich Datenschutz. Die to:dent.ta GmbH – tätig als unabhängiger Versicherungsmakler – arbeitet in Bezug auf dieses wichtige Thema gewissenhaft, Daten von Patienten werden sensibel behandelt und werden ausschließlich anlassbezogen zur adäquaten Beratung für Zahnzusatzversicherungen verwendet.

Wir sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen und haben, in Bezug auf die Berufsordnung der Zahnärzte, die Aufklärung und Aushändigung unserer Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Das Ergebnis: Unsere Unterlagen und die damit verbundene Aufklärung stehen in keinem Widerspruch zur Berufsordnung, sondern sind sogar zweckmäßig zur Befriedigung des Informations- und Aufklärungsbedürfnisses Ihrer Patientinnen und Patienten.

Erstattungen der ZZV für PZR und Prophylaxe

Neue Generation der Zahntarife

Früher war die Kostenerstattung für Prophylaxe und PZR durch private Zahnzusatzversicherungen nicht üblich. Deshalb haben viele eurer Patienten in den alten Tarifen Versicherungsschutz für Kronen, Brücken und Prothesen – mehr nicht. Doch die hochwertigen Zahnzusatzversicherungen, die in den letzten fünf Jahren auf den Markt gekommen sind, zahlen auch für Prophylaxe. Sie unterscheiden sich nur darin, in welcher Höhe sie die Kosten übernehmen und was alles unter „Prophylaxe“ als erstattungsfähig anerkannt wird.

Ein Blick ins Kleingedruckte

In den Versicherungsbedingungen wird in der Regel aufgelistet, welche Maßnahmen als Prophylaxe eingestuft werden. Bei DKV steht „prophylaktische Leistungen” nach Abschnitt B der GOZ. Andere listen auf: „Entfernen harter und weicher Beläge (GOZ 1040), Fluoridierungsmaßnahmen (GOZ 1020), erstellen Mundhygienestatus (GOZ 1000), Kontrolle Übungserfolg (GOZ 1010), Fissurenversiegelung (GOZ 2000) und Behandlung überempfindlicher Zahnflächen (GOZ 2010).“ Nicht als Prophylaxe-Maßnahmen gelten bei vielen Tarifen die GOZ-Ziffern 4000 ff. Diese werten die Versicherer – wie es ja auch in der GOZ steht – als Behandlungsmaßnahmen bei Erkrankung des Parodontiums. Erstattungsfähig sind diese Kosten, wenn euer Patient eine Zahnversicherung hat mit umfassendem Versicherungsschutz für Zahnbehandlung inklusive Parodontitisbehandlung.

Höchstgrenzen beachten

Die Bedingungen regeln auch, wie oft im Kalenderjahr PZR und Prophylaxe bezahlt werden. Und meistens wird ein Höchstbetrag genannt – ausgenommen bei Barmenia, die ab Vertragsbeginn 100 Prozent ohne Höchstgrenze bezahlt. Andere Beispiele: Bayerische zahlt im günstigen Smart-Tarif zwei Mal pro Jahr jeweils maximal 80 Euro, im Komfort-Tarif 200 Euro pro Jahr – egal, wie oft man die PZR machen lässt. Die DKV zahlt im Hochleistungstarif 300 Euro pro Jahr, die Gothaer 150 Euro und die SDK in den neuen Zahntarifen zwischen 100 Euro und 200 Euro – je nach Tarifstufe.

Ihr habt Fragen oder wollt eine Auflistung, welcher Versicherer welchen Betrag für die PZR erstattet? Schreibt eine E-Mail an redaktion@recall-magazin.de Kennwort „ZZV-PZR“. Wir leiten diese an unsere Spezialisten weiter, welche euch schnellstmöglich über die passende Lösung informieren.

Mehr Praxisumsatz/-gewinn durch ZZV!

Um diese „Ausfälle“ im Rahmen der Möglichkeiten künftig wieder ausgleichen zu können, bieten sich privatärztliche Zusatzleistungen hervorragend an. Nun ist es aus Wettbewerbsgründen der Ärzteschaft untersagt, Beratungen oder auch Empfehlungen an Patienten bezüglich Versicherungsunternehmen zu geben. ABER: Es ist nicht verboten, Ihre Patienten über die möglichen Vorteile einer privaten Zusatzabsicherung zu informieren und Informationsmaterialien von unabhängigen Dienstleistern an die Hand zu geben, welche im Wartebereich ausliegen oder gezielt am Counter ausgegeben werden, sodass sich die Patienten informieren und den für ihre persönlichen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Ausgangssituation, besten Tarif finden können.

Eine weitere Hilfestellung könnte die Stiftung Warentest sein, welche in unregelmäßigen Abständen Empfehlungen in Form von Pressemeldungen, wie der folgenden, herausgibt.

In der aktuellen Pressemeldung der Bayerischen Beamten Lebensversicherung a. G. heißt es: „Stiftung Warentest: Bestnote für Zahnzusatzversicherungen der Bayerischen.“ Die Bayerische erzielte im aktuellen Test privater Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest die Bestnote „Sehr gut (0,5)“. Gleich zwei Tarife der Bayerischen errangen den Platz auf dem Siegertreppchen: Der Tarif „Zahn Prestige“ und „Zahn Prestige Plus. Insgesamt nahm Stiftung Warentest 249 Tarifangebote unter die Lupe…

Allerdings ist bei der Empfehlung solcher Informationsquellen Vorsicht geboten. Sehen Sie zum Beispiel bei einem Patienten ein größeres Risiko für eine spätere prothetische Versorgung oder eine umfangreiche konservierende Behandlung, sollte es Ihr Ziel sein, dass der Patient den besten Versicherungsschutz erhält und das beim ersten Versuch.

Leider stehen dazu in solchen Pressemeldungen keine Hinweise, weswegen wir eine unabhängige Expertin befragt haben.

Dental Barometer: Wie beurteilen Sie als unabhängige Expertin die Informationen der Bayerischen und die angesetzten Parameter bei der Durchführung solcher Vergleiche durch die Stiftung Warentest?

Gabriele Bengel: Am Markt bewegt sich so viel – doch Stiftung Warentest bleibt bei den alten Kriterien, wodurch ein vernünftiger Vergleich nicht zustande kommen kann. Speziell für die beschriebenen Tarife der Bayerischen bedeutet das:

In den Leistungen für Zahnersatz-Maßnahmen und Zahnbehandlungen unterscheiden sich die beiden Tarifvarianten nicht. Sie erstatten beide bis zu 100% der Gesamtkosten inklusive den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber Achtung: Vorausgesetzt, die Kosten werden im Rahmen der Gebührenordnung (GOZ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen berechnet.

Die Prestige Plus Tarifvariante toppt die Prestige-Variante in folgenden Punkten:

  1. die professionelle Zahnreinigung und sonstige Prophylaxemaßnahmen werden bis maximal 250 EUR statt 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Außerdem dürfen die 250 EUR alternativ auch für Bleachingmaßnahmen eingesetzt werden.
  2. Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie zum Beispiel Narkose oder Lachgas-Sedierung werden zu 100% übernommen statt begrenzt auf 200 EUR.
  3. Im ersten Versicherungsjahr gibt es 60 EUR Zuschuss zu einer elektrischen Zahnbürste, sofern diese über die Bayerische bezogen wird.
  4. Hatte der Patient bislang bereits seit mindestens drei Jahren eine Zahnzusatzversicherung mit geringeren Leistungen bei einem anderen Versicherer und wechselt zur Bayerischen, dann gelten Erstattungsgrenzen nur für drei statt der üblichen vier Kalenderjahre Zahnstaffel 1. Jahr 1500 EUR, erste zwei Jahre 3000 EUR und erste drei Jahre 4500 EUR, danach unbegrenzt).

Keine Hinweise gibt Stiftung Warentest jedoch zu den Annahmerichtlinien der Versicherer. Gerade die Bayerische nimmt nicht jeden Patienten an. Eine Ablehnung kann zum Beispiel erfolgen, wenn bei Antragstellung mehr als drei Zähne fehlen, die noch nicht durch Brücken oder Implantate ersetzt sind. Patienten mit Parodontitis (lt. DMS V >45% der Bevölkerung), herausnehmbarem Zahnersatz und Zahnschmelzdefekten (zum Beispiel starke Abrasionen durch Zähneknirschen) werden ebenfalls nicht versichert.

Unser Fazit:

Zahnzusatzversicherungen können ein echter Mehrwert für die Praxisumsätze und die Patientenzufriedenheit sein. Um als Zahnarzt oder Zahnärztin aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sollten Empfehlungen lediglich dahingehend erfolgen, dass sich Patienten durch diese Zusatzabsicherung eine, die Lebensqualität, deutlich verbessernde Behandlung leisten und durch die ZZV einen großen Teil der „Eigenleistung“ erstattet bekommen können. Welcher Tarif bzw. welches Unternehmen letztendlich zum Patienten passt, kann am besten ein Fachmann bzw. eine Fachfrau beantworten und der Erfolg ist für alle garantiert.

Informationen, wie so eine Implementierung der aktiven Empfehlung von Zahnzusatzversicherungen im Praxisalltag funktionieren können, erhalten Sie zum Beispiel im Beitrag von Dr. Cornelius Bechmann und Herrn Boris Shrage Anregungen, wie Sie ein solches Konzept in Ihre Praxis einbinden können, gibt Ihnen unsere Expertin Frau Gabriele Bengel. Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir leiten diese an Frau Bengel weiter, die sich, für Sie unverbindlich und kostenfrei, mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Vielen Dank Frau Bengel für Ihre Einschätzung.

Recall Magazin