Amalgamverbot 2025: Neue Chancen für Zahnärzte durch Mehrkostenvereinbarung und Wahlfreiheit

26. November 2024

Amalgamverbot 2025: Neue Chancen für Zahnärzte durch Mehrkostenvereinbarung und Wahlfreiheit

Ab dem 1. Januar 2025 ist Schluss mit Dentalamalgam in der Zahnmedizin. In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 11. Oktober 2024 haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) über die neuen Rahmenbedingungen für Füllungstherapien informiert. Trotzdem kann man weiterhin selbst entscheiden, was gemacht werden soll: Patienten können sich auch für hochwertigere Füllungen entscheiden und behalten dabei ihren Anspruch auf die entsprechende Kassenleistung.

Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Das Verbot von Amalgam ist eine willkommene Gelegenheit, die Mehrkostenvereinbarung (MKV) erfolgreich in der Praxis zu etablieren. Bei aufwendigeren Leistungen können Praxen zudem die Möglichkeit nutzen, diese privat abzurechnen und so ihren Patientinnen und Patienten noch individuellere Behandlungsoptionen anzubieten.

Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?

Bisher konnten Patient im Seitenzahnbereich kostenfrei mit Amalgam versorgt werden. Nun haben sich der GKV-Spitzenverband und die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) auf eine Anpassung der Regelungen geeinigt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle gesetzlich Versicherten mit modernen, qualitativ hochwertigen und amalgamfreien Zahnfüllungen mehrkostenfrei behandelt werden können.

Entscheidungsfreiheit für Patient bleibt erhalten

Wie bisher entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten oder der Patientin, welches Füllungsmaterial am besten geeignet ist. Wichtig ist, dass Patienten vorab über die verschiedenen GKV-Versorgungsmöglichkeiten und eventuelle Alternativen informiert werden. So bleibt ihnen die Wahl zwischen einer hochwertigen Basisversorgung und möglichen Zusatzleistungen.

Was genau gilt ab dem 1. Januar 2025?

  • Die Kontraindikation Amalgam entfällt.
  • Die Positionen BEMA 13 e–h werden gestrichen.
  • Die Positionen BEMA 13 a–d werden aufgewertet:
    • 13a: +1 auf 33 Punkte
    • 13b: +2 auf 41 Punkte
    • 13c: +4 auf 53 Punkte
    • 13d: +5 auf 63 Punkte
  • Amalgam darf nicht mehr verwendet werden, es sei denn, es ist medizinisch zwingend notwendig.
  • Füllungen sollen aus selbstadhäsiven Materialien bestehen (zuzahlungsfrei). Alternativ können auch Bulkfill-Komposite verwendet werden.
  • Die Materialauswahl liegt bei der jeweiligen Vertragszahnarztpraxis und sollte an die Klassifizierung der Füllung angepasst sein.
  • Mehrkosten sind weiterhin möglich, und die Berechnung der MKV (Mehrkostenvereinbarung) wird aufgrund der Anpassungen im BEMA neu kalkuliert.

Sachleistung für gesetzlich Versicherte: Zuzahlungsfreie Füllungen

Gesetzlich Versicherte haben auch weiterhin Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Diese muss wirtschaftlich sein, und das Material muss der Füllungsklasse entsprechen sowie selbstadhäsiv sein. Hochwertige Füllmaterialien, die über die Sachleistung hinausgehen, bleiben hingegen zuzahlungspflichtig. Besonders bei großen Defekten können Teilkronen oder Kronen als Kassenleistung infrage kommen, jeweils mit einem Festzuschuss der GKV.

Chance zur Einführung der Mehrkostenvereinbarung (MKV)

Patientinnen und Patienten können sich auch künftig für eine höherwertige Füllung entscheiden und behalten trotzdem ihren Anspruch auf die Sachleistung. Das bedeutet: Das Amalgamverbot ab 2025 bietet der Praxis die Möglichkeit, die MKV als festen Bestandteil der Patientenberatung zu etablieren und Patienten eine hochwertige Versorgung anzubieten, ohne dass sie auf die Vorteile der GKV verzichten müssen.

Herausforderungen und Grenzen der neuen Füllmaterialien

Während Amalgam große Defekte stabil aufbauen konnte, sind die neuen zuzahlungsfreien Füllmaterialien für solche Fälle oft weniger geeignet. Die Lösung für große Defekte sind dann entweder eine Teil- oder Vollkrone oder eine Füllung mit Zuzahlung, was den Vorteil hat, dass die Zahnsubstanz erhalten bleibt und die Kosten oft niedriger sind als bei einer Krone über die Sachleistung.

Positiver Trend: Weniger Füllungen dank Prävention

Die Mundgesundheit in Deutschland verbessert sich weiter – auch dank erfolgreicher Präventionsmaßnahmen wie der Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen. Heute wird Amalgam ohnehin nur noch selten verwendet, und moderne Füllmaterialien ohne Amalgam sind zum Standard geworden.

Quelle:

Kontakt

Ähnliche Beiträge

Generation Smile: Ein Lächeln geht um die Welt

Generation Smile zeigt, wie aus täglicher Mundhygiene, Kontrollen und kleinen Veränderungen eine weltweite Bewegung für Mundgesundheit entstehen soll. Erfahre, was die FDI plant und warum der 20. März 2027 wichtig wird.

Patientensicherheit in der Zahnarztpraxis: Fehler verstehen

Patientensicherheit in der Zahnarztpraxis beginnt beim ganzen Team: Der Beitrag ordnet Zahlen zu Behandlungsfehlern ein und zeigt, wie Einarbeitung, klare Abläufe und der Umgang mit Beinahe-Fehlern zur Fehleranalyse beitragen.

Tag der Zahngesundheit 2026: Kau dich fit! Aktionen für deine Praxis

Der Tag der Zahngesundheit macht jährlich am 25. September auf die Bedeutung der Mundgesundheit aufmerksam. Beziehe dein Praxisteam mit Aktionen wie einem Wissensquiz, einer Zahnputzdemonstration oder einem Zahnbürstentausch ein und bring das Motto Kau dich fit! in den Praxisalltag.

Ricos Fortbildungstipps

Neuste Beiträge

recall-Newsletter