Praxishygiene: Wischdesinfektion im Fokus der Behörden

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Beata Luczkiewicz

Wischdesinfektion in der Zahnarztpraxis bleibt zulässig – trotz Diskussion um Validierbarkeit. Die BZÄK schafft mit einem Praxisleitfaden Klarheit: Was du jetzt beachten musst, damit die manuelle Desinfektion von Intraoralscannern und Co. rechtssicher bleibt.

Ist die manuelle Wischdesinfektion überhaupt noch zulässig?

Die Anforderungen an die Praxishygiene sind hoch – und das aus gutem Grund. Patientensicherheit und Infektionsschutz stehen im Mittelpunkt des Praxisalltags. Ein Verfahren, das dabei seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielt, ist die Wischdesinfektion. Doch widersprüchliche Aussagen von Behörden und Gremien haben für Verunsicherung gesorgt: Ist die manuelle Wischdesinfektion überhaupt noch zulässig?

Bewährt und unverzichtbar im Alltag

In Zahnarztpraxen gehört die Wischdesinfektion zur Routine. Immer dann, wenn Medizinprodukte nicht maschinell oder thermisch aufbereitet werden können – etwa Intraoralscanner, Röntgensensoren oder Polymerisationslampen – kommt sie zum Einsatz. Dabei werden gereinigte Oberflächen oder Geräte mit einem geeigneten Desinfektionstuch sorgfältig abgewischt.

Das Verfahren gilt als zuverlässig und sicher. Es wird täglich millionenfach angewendet, ohne dass es Hinweise auf Infektionsrisiken gibt.

Woher kommt also die Unsicherheit?

Seit über drei Jahren beschäftigt sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten in der Zahnmedizin. Die Kammer hat sich seitdem mit Nachdruck gegen die Einschränkung der Wischdesinfektion eingesetzt. Grund dafür war die infrage gestellte „Validierbarkeit“ manueller Verfahren. Konkret ging es um die Frage, ob sich die Qualität der Wischdesinfektion – etwa der ausgeübte Druck beim Wischen – ausreichend messen und standardisieren lässt.

Diese Forderung sorgte in vielen Praxen für Unsicherheit. Denn die Wischdesinfektion ist ein manuelles Verfahren. Entscheidend dabei ist die sorgfältige Durchführung durch geschultes Personal, nicht technisch messbare Parameter.

Worauf es jetzt ankommt

Mit einem aktuellen Praxisleitfaden schafft die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nun Klarheit: Die abschließende Wischdesinfektion ist weiterhin möglich und ein anerkanntes Verfahren in der Zahnmedizin. Gerade bei empfindlichen Geräten, die nicht maschinell aufbereitet werden können, bleibt die Wischdesinfektion oft die einzige praktikable Lösung im Alltag.

Entscheidend ist dabei nicht die Messbarkeit einzelner Handgriffe, sondern ein strukturiertes Vorgehen.

  • Herstellerangaben beachten: Jedes Medizinprodukt bringt eigene Anforderungen mit.
  • Gründliche Reinigung vorab: Nur saubere Oberflächen lassen sich wirksam desinfizieren.
  • Geeignete Desinfektionsmittel verwenden: Die Tücher müssen ausreichend getränkt sein.
  • Schutzhüllen nutzen: Sie reduzieren die Kontamination zusätzlich.
  • Klare Arbeitsanweisungen einhalten: Diese sind Schritt für Schritt festgelegt und dokumentiert.

Qualität durch Training statt Technik

Ein zentraler Punkt ist, dass die Qualität der Wischdesinfektion maßgeblich von den Menschen abhängt, die sie durchführen. Regelmäßige Schulungen, klare Standards und interne Kontrollen sorgen dafür, dass die Abläufe sicher und zuverlässig bleiben.

Die Bundeszahnärztekammer betont deshalb die Bedeutung von:

  • jährlichen Hygienebelehrungen,
  • strukturierter Einarbeitung neuer Mitarbeitender und
  • praxisinternem Training.

Eine externe „Vor-Ort-Validierung“ wird hingegen als wenig sinnvoll bewertet, da sie nur eine Momentaufnahme darstellen würde.

Fazit: Die Wischdesinfektion bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil der Praxishygiene. Die aktuelle Diskussion zeigt vor allem eines: Gute Hygiene basiert nicht allein auf Technik oder Messwerten, sondern auf klaren Abläufen, Wissen und Sorgfalt im Team.
Für ZFA und Praxisteams bedeutet das: Wer die bestehenden Standards kennt, regelmäßig trainiert und strukturiert arbeitet, schafft die Grundlage für sichere und verlässliche Hygieneprozesse – Tag für Tag.

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Kontakt

Beata Luczkiewicz

Freie Journalistin
Beata ist Fachautor für das Recall-Magazin und spezialisiert auf Themen rund um Praxismanagement, Patientenkommunikation und effiziente Abläufe in Zahnarztpraxen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Gesundheitsbereich liefert sie fundierte und praxisnahe Inhalte für Praxisteams.


Email: kontakt@beata-luczkiewicz.de

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