Die Elektronische Patientenakte

23. August 2021

Die Elektronische Patientenakte

Seit 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte in der Versorgung zu unterstützen. Um Zahnarztpraxen den Umgang mit der neuen Anwendung zu erleichtern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Zahnarztpraxis veröffentlicht.

Dieser richtet sich speziell an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Tipps und konkrete Hinweise machen klar, wie die ePA nutzenbringend in Anamnese und Behandlung eingebunden werden kann. Zudem hält die Publikation grundsätzliche Informationen bereit und macht mit potentiellen Fragestellungen vertraut, die sich für Praxen und Patienten mit Einführung der ePA ergeben. Schwerpunkte des Leitfadens liegen unter anderem auf Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der ePA, Anwendungsfällen in Praxen und bei sonstigen wichtigen Fragen und Antworten.

Der Leitfaden „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“ kann ebenso wie weitere Informationsmaterialien zur ePA kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Das Informationsangebot wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Die KZBV hatte die Zahnärzteschaft bereits vor Monaten mit einem Flyer ausführlich über die Testphase der ePA informiert sowie die Patienteninformation „Meine elektronische Patientenakte“ herausgegeben, die Versicherten einen Überblick über die digitale Gesundheitsanwendung verschafft.

Hintergrund: Die elektronische Patientenakte

Seit 1. Januar erhalten gesetzlich Versicherte auf Antrag von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Mit dieser können Diagnose- und Behandlungsdaten interdisziplinär für die an der Behandlung beteiligten Zahnarzt- und Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und künftig auch Einrichtungen weiterer Gesundheitsberufe verfügbar gemacht werden. Sofern eine Praxis der gesetzlichen Vorgabe zur Unterstützung ab dem 1. Juli 2021 nicht nachkommt, ist die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die ePA unterstützt. Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig digital in der ePA gespeichert und aktualisiert. Die ePA muss spätestens ab 1. Januar 2022 technisch gewährleisten, dass diese Daten zur Verfügung gestellt werden können.

Hintergrund: Weitere TI-Leitfäden der KZBV

Die KZBV hat für die Zahnärzteschaft eine ganze Serie von Spezialleitfäden veröffentlicht, die als kostenfreie pdf-Dateien auf der Website der KZBV verfügbar sind. Sie sollen Praxen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) – Deutschlands größtes Gesundheitsnetz – erleichtern. Zu der Serie zählen neben dem neuen ePA-Leitfaden die Publikationen „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan (eMP) / Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Alle Leitfäden sind mit einem allgemeinverständlichen Randtext versehen, der als Zusammenfassung und zur Orientierung dient.

Kontakt

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Universitätsstr. 73
50931 Köln
post@kzbv.de

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