DZR Abrechnungsempfehlung

30. Juni 2021

DZR Abrechnungsempfehlung

Die Corona-Pandemie führt teils zu Veränderungen im Patientenverhalten: Kontroll- und Prophylaxe-Termine wurden je nach Infektionsausmaß aus Angst vor Ansteckungen oft abgesagt. Um Umsatzrückgängen entgegenzuwirken, könnten Zahnärzte*innen attraktive Angebote schaffen, um Patienten zurückzugewinnen. Eine Möglichkeit bietet das Trend-Thema Bleaching.

„Die Corona-Inzidenzzahlen sind derzeit rückläufig, so dass viele Menschen wieder mehr unterwegs sind und aufgeschobene Termine wahrnehmen – auch Arzttermine. Das ist der perfekte Zeitpunkt, um sich als professionelle und stets sichere Zahnarztpraxis zu positionieren“, empfiehlt Sabine Schmidt, Leitung GOZ-/BEMA-Referat beim Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR).

Mit attraktiven Angeboten, wie etwa mit Bleaching, könnten Patienten zum Zahnarztbesuch motiviert und gleichzeitig über die Wichtigkeit von Vorsorgeuntersuchungen und professionellen Zahnreinigungen (PZR) aufgeklärt werden. Investitionen in die eigene Ästhetik – wie das Aufhellen der eigenen Zähne – liegen im Trend und könnten gerade in der Pandemie gewinnbringend für Zahnarztpraxen sein. „Beim Bleaching ist das rein kosmetische, externe vom sogenannten internen Bleaching zu unterscheiden. Letzteres kann laut Urteil des Bundesfinanzhofes medizinisch notwendig sein. Entsprechend unterschiedlich sind die Leistungen abrechenbar“, so die Expertin.

Im ersten Schritt sollte der Patient über die verschiedenen Bleaching-Methoden aufgeklärt werden. Dabei ist zunächst vom „Zähne selber bleichen“ durch freiverkäufliche Produkte abzuraten, da eine unsachgemäße Nutzung Zähne und Zahnfleisch schädigen kann. Hingegen wird beim professionellen Bleaching in der Zahnarztpraxis die Zahngesundheit sowie auch der Aufhellungsprozess durch den Zahnarzt kontrolliert. Je nach Patienten-Bedarf kommen das sog. interne oder externe Bleaching in Betracht: Beim rein kosmetischen externen Bleaching handelt es sich um unterschiedliche Zahnaufhellungsverfahren, bei denen Bleichmittel extern (von außen) auf die Zähne aufgebracht werden und in die oberen Zahnschmelzschichten eingelagerte färbende Substanzen chemisch in farblose Reaktionsprodukte umgewandelt werden. Das medizinisch notwendige, sog. interne Bleaching (oder Walking-Bleach-Technik) ist ein Verfahren zur Aufhellung eines verfärbten devitalen (marktoten) wurzelbehandelten Zahnes.

Tipp der DZR Abrechnungsexpertin Frau Schmidt:

Externes Bleaching dient in der Regel immer kosmetischen Zwecken. Daher ist es als Verlangensleistung nach § 2 Absatz 3 GOZ berechnungsfähig (unter Heranziehung einer Analogposition nach § 6 Absatz 1 GOZ).

Internes Bleaching kann sowohl eine kosmetische als auch eine medizinisch notwendige Leistung darstellen. Medizinisch notwendig wäre z.B., wenn der Zahn nach einer Endobehandlung abdunkelt und mit dem internen Bleaching vorerst eine Überkronung vermieden werden kann. Hierzu hat sich auch der Bundesfinanzhof mit der Entscheidung vom 19.03.2015 (Az.: V R 60/14) geäußert. Der BFH stellte fest, dass Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, steuerfreie Heilbehandlungen sind, wenn sie medizinisch indiziert sind, weil sie dazu dienen, die negativen Folgen der Vorbehandlung zu beseitigen. Extra-Tipp: Wichtig ist hier eine gute Dokumentation in der Patientenkartei, ob es sich um eine Verlangensleistung oder eine medizinisch notwendige Leistung handelt.

Die Bleichverfahren im Überblick:

INTERNES BLEACHING
In-Office-Bleaching: Wird mit individuell gefertigter, genau passender Schiene in der Zahnarztpraxis durchgeführt, es werden hochkonzentrierte Bleichmittel verwendet.
Chairside-Bleaching: Wird ohne Schiene in der Zahnarztpraxis durchgeführt.
Home-Bleaching: Der Patient bekommt vom Zahnarzt individuell angefertigte Schienen, die genau über seine Zähne passen und das Zahnfleisch nicht berühren und die er über Nacht – mit einem milden Bleichgel gefüllt – trägt.

EXTERNES BLEACHING
Walking-Bleach-Technik: Für tote, verfärbte Zähne; das Bleichmittel wird in den von hinten aufgebohrten Zahn eingebracht und vorübergehend darin belassen. Am Ende der Behandlung wird das Bleichmittel wieder aus dem Zahn entfernt und das Loch auf der Rückseite mit einer (Kunststoff-)Füllung verschlossen.

Kontakt

DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH

Marienstraße 10
70178 Stuttgart
info.stgt@dzr.de

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