Elektronische Patientenakte (ePA)

3. März 2021

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit 1. Januar 2021 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Mit der Anwendung, die derzeit noch in einer Testphase in ausgewählten Praxen erprobt wird, sollen wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen interdisziplinär und sektorenübergreifend verfügbar gemacht werden. Dabei handelt es sich um eine für gesetzlich Versicherte freiwillige Anwendung. Ab 1. Juli 2021 müssen nach dem Willen des Gesetzgebers alle Zahnarzt- und Arztpraxen die ePA in der Versorgung unterstützen.

Flyer „Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA)“ und „Meine persönliche Patientenakte“

Um Zahnärzteschaft und Patienten über die wichtigsten Eigenschaften der ePA zu informieren, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jeweils einen kompakten Infoflyer für Patienten sowie für Praxen erstellt. Die beiden Publikationen stehen auf der Website der KZBV – neben weiteren Informationen zu dem Thema – unter https://www.kzbv.de/epa zum kostenlosen Download bereit. Die Flyer „Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA)“ und „Meine persönliche Patientenakte“ beschreiben Funktionen und Möglichkeiten der ePA, die Verwendung in der Zahnarztpraxis und geben Antworten auf wichtige Fragen, etwa zum Thema Datenschutz in Verbindung mit der ePA.

Hat eine Patientin oder ein Patient eine ePA, so kann sie oder er mittels einer Smartphone-App oder ad-hoc am Kartenterminal der Zahnärztin oder dem Zahnarzt die Berechtigung erteilen, die Dokumente in der ePA einzusehen sowie geeignete Dokumente dort einzustellen. Die Dokumente stehen dann sowohl Patienten, als auch der von ihnen ausgewählten zahnärztlichen Praxis zur Verfügung. Dies erleichtert unter anderem den Austausch von Dokumenten zwischen Zahnärzten und Patienten. Für Praxen bietet sich außerdem ein zusätzliches Instrument zur Patientenanamnese und individuellen Behandlungsplanung.

Weitere Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind geplant

Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig in der ePA gespeichert und aktualisiert. Geplant ist auch ein elektronischer Zahnimplantatpass, der analog zum elektronischen Bonusheft mit einer Dokumentenstruktur in der ePA realisiert werden soll, sowie die Zahnärztliche Falldokumentation. Weitere Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind für den Austausch zwischen Praxis und Pflegeeinrichtung im Rahmen von Kooperationsverträgen geplant.

Übrigens: Nicht alle Diagnose- oder Therapiedokumentationen sind für eine spätere zahnmedizinische Behandlung notwendig. Einträge in die ePA sind aber dann sinnvoll, wenn eine weiterbehandelnde Zahnärztin oder ein weiterbehandelnder Zahnarzt Informationen für das noch ausstehende Procedere einer Versorgung fallbasiert entnehmen kann.

Kontakt

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Universitätsstr. 73
50931 Köln
post@kzbv.de

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