Krisenreaktionsfähigkeit des Versorgungssystems stärken

27. Oktober 2020

Krisenreaktionsfähigkeit des Versorgungssystems stärken

KZBV legt Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ vor

Aus ihren bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zentrale politische Handlungsbedarfe identifiziert. Diese werden in dem jetzt veröffentlichten Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ aufgezeigt.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Als wichtiger Bestandteil der ambulanten medizinischen Versorgung hat das zahnärztliche Versorgungssystem im bisherigen Verlauf der Pandemie seine Verlässlichkeit und Belastbarkeit unter Beweis gestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben wir in ein Papier für die Bewältigung der aktuellen aber auch künftiger Krisensituationen eingebracht. Unser Ziel ist es, die Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems zu stärken und weiterzuentwickeln. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer nationalen Krisenbewältigungsstrategie.“

Wichtigste Aufgabe sei es, die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung unter Einhaltung höchster Hygienestandards und größtmöglicher Infektionsprophylaxe im Rahmen der Regelversorgung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig müsse die Akutversorgung von infizierten, unter Quarantäne und unter Infektionsverdacht stehenden Patientinnen und Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren gesichert werden. Die dafür zwingend erforderliche Schutzausrüstung müsse bevorratet und zur Verfügung gestellt werden.

Der Sicherung der vorhandenen zahnärztlichen Versorgungsstrukturen während und über Krisenzeiten hinaus komme höchste Bedeutung zu. Als zentralen Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang stellte Eßer die verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütung für die Jahre 2021 und 2022 heraus: „Pandemien oder andere nationale Katastrophensituationen bringen eine massive Verzerrung des Versorgungsgeschehens mit sich und sind in keiner Weise repräsentativ. Deshalb darf eine krisenbedingte Abnahme des Leistungsgeschehens, wie wir sie in dieser Pandemie erleben, nicht Grundlage für die Weiterentwicklung von Morbiditätsparametern, Kostenstrukturen oder Honoraren sein.“

Obwohl es in der Lockdown-Phase, insbesondere in den Monaten April und Mai, zu erheblichen Einbrüchen im Leistungsgeschehen gekommen sei, habe die Politik über die zahnärztliche Versorgung keinen Schutzschirm aufgespannt, sondern lediglich eine Liquiditätshilfe mit 100-prozentiger Rückzahlungsverpflichtung bei Überzahlung zugestanden. Mit dieser nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Heilberufsangehörigen seien zahnärztliche Versorgungsstrukturen aufs Spiel gesetzt worden. Dies sei unverantwortlich und dürfe sich nicht wiederholen. Angesichts wieder steigender Infektionszahlen müsse erneut mit Einbrüchen im Versorgungsgeschehen gerechnet werden. Deshalb sollten in Anlehnung an die ärztliche Schutzschirmregelung auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Ausgleichszahlungen für Praxen ermöglicht werden, die besonders hart von pandemiebedingten Honorareinbrüchen betroffen sind.

„Ich appelliere an die Politik, im Rahmen der anstehenden Gesetzgebungsverfahren unsere Vorschläge aufzugreifen und dadurch einen weiteren Beitrag zur Krisensicherung des Gesundheitssystems zu leisten“, sagte Eßer.

Das Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Kontakt

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