MFA- und ZFA-Protesttag

2. Februar 2023

MFA- und ZFA-Protesttag

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte dazu aufgerufen, am 8. Februar 2023 erneut auf dem Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin zu protestieren.

Unterstützung erhält er dabei von vielen ärztlichen und zahnärztlichen Institutionen und Verbänden, darunter Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie deren Vertretungen in den Bundesländern, Hartmannbund, Virchowbund, SpiFa, Medi Geno Deutschland und diverse haus- und fachärztliche Berufsverbände sowie dem Bundesverband zahnmedizinischer Fachkräfte in der Prävention (BVZP).

„Unsere Ziele sind klar: Wir fordern angemessene Gehälter für die MFA und ZFA in den ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, die die Wertschätzung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung widerspiegeln“, erläutert Hannelore König die Aktion. „Ohne MFA und ZFA funktioniert das ambulante Gesundheitswesen nicht. Das gilt für die Zeit vor, während und nach der Pandemie. Doch für die Gesundheitspolitik sind wir nicht sichtbar. Dringend benötigte Änderungen in der Finanzierung des ambulanten Gesundheitswesens, die es ermöglichen, dass die Angehörigen dieser Gesundheitsberufe von ihrem Gehalt leben können, werden nicht angegangen. Für 2021 gibt die Bundesarbeitsagentur für ZFA in Vollzeit ein durchschnittliches Gehalt von weniger als 2.300 Euro1 an, während die Krankenkassen den Sozialversicherungsfachangestellten mehr als 4.200 Euro zahlten, finanziert aus den Sozialbeiträgen der Versicherten. Das mittlere Gehalt von MFA beträgt 2.655 Euro. Damit liegt es nur 43 Cent über dem Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung.“

Hannelore König verweist auf die öffentliche Petition (ID 117701) „Mehr wert als ein ,Danke’“, die der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags am 18. Januar 2023 an das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwiesen hat. Einstimmig plädiert der Ausschuss darin für bessere Arbeitsbedingungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen. In der Petition wird gefordert, dass mit der Unterfinanzierung und der personellen Unterbesetzung Schluss sein muss. In der Begründung heißt es dazu: „Soziale Arbeit und das Arbeiten im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen sind Grundpfeiler für das gesellschaftliche Zusammenleben. Teilhabe, Inklusion, Solidarität und Gesundheit sind Werte, die im Grundgesetz verankert und nicht verhandelbar sind. Am Einsatz für diese Werte müssen Politiker*innen und ihre Programme gemessen werden.“

Trotz der Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im Gesundheitswesen Beschäftigten, hält der Ausschuss das Anliegen für so bedeutsam, „dass es von der Bundesregierung in die Vorbereitung weiterer Gesetzentwürfe, Verordnungen und Initiativen einbezogen werden sollte“.
„Die angesprochenen Maßnahmen wurden für Pflegekräfte auf den Weg gebracht. Sie waren wichtig und überfällig, aber insbesondere im ambulanten Gesundheitswesen wurden mehr als 550.000 MFA und ZFA immer wieder vergessen. Auch ihre Leistungen sind Grundpfeiler für das gesellschaftliche Zusammenleben und nicht verhandelbar,“ nimmt Hannelore König den Grundgedanken der Petition auf. „Denn immer mehr MFA und ZFA verlassen aufgrund der hohen Stressbelastung, der fehlenden Wertschätzung und der schlechten Gehälter ihren Beruf. Erst recht mit Blick auf die aktuelle Inflation. Dies betrifft die Rahmenbedingungen im Erwerbsleben und vor allem im Alter.

Wenn Hubertus Heil als Bundesarbeitsminister im Rahmen der Fachkräftestrategie fordert, dass die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass Menschen gesund bleiben können, dass sie qualifiziert sind, um auch tatsächlich des gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen zu können, muss dies auch für unsere Berufe gelten.“

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert daher:

  • Angemessene Gehälter, die der Verantwortung für die Gesundheit von Menschen gerecht werden. Die im Grundgesetz verankerter Werte sind auch für MFA und ZFA nicht verhandelbar.
  • Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen von MFA und ZFA in der Patientenversorgung als Gesundheitsberufe.
  • Gesicherte Finanzierung der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Regelversorgung, damit die ärztlichen und zahnärztlichen Arbeitgeber im Wettbewerb um die MFA und ZFA als Fachkräfte und Berufsexperten wieder konkurrenzfähig werden.

1 Angaben laut https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/14705, Datenstand 2021

Kontakt

Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum
info@vmf-online.de

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