Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen

24. Mai 2021

Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen

Anlässlich der Bundestagsanhörung am 17. Mai 2021 zum Thema „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen“ sprechen sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für den Vorrang der Patientensicherheit bei ausnahmslos allen Behandlungen aus, also auch dann, wenn Behandlungen durch gewerbliche Anbieter (d.h. juristische Personen) angeboten werden. Dafür müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Zahnmedizinische Behandlungen sind zum Schutz von Patientinnen und Patienten und zur Garantie einer hohen Qualität ausschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten. Dies ist im Zahnheilkundegesetz (ZHG) und den Berufsordnungen festgehalten. Gerade bei der sensiblen Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sogenannter Alignern muss die Verantwortung und engmaschige Begleitung durch Zahnärzte oder Kieferorthopäden bei jedem Behandlungsschritt sichergestellt sein. Gewerbliche Anbieter, also juristische Personen können bei von ihnen angebotenen oder erbrachten Behandlungen das ZHG unterlaufen, da sie – anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden – nicht der Aufsicht und Überwachung der (Landes-)Zahnärztekammern unterliegen.

In den vergangenen Jahren sind verstärkt gewerbliche Anbieter aufgetreten, bei denen eine Aligner-Behandlung entgegen zahnmedizinischer Standards ausschließlich per Fernbehandlung oder nur mit eingeschränktem Zahnarzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Daher befürworten KZBV und BZÄK Bestrebungen, die Tätigkeit gewerblicher Anbieter von zahnärztlichen Leistungen stärker zu regulieren. Oft sind sich Patienten der möglichen Komplikationen, die sich ergeben können, gar nicht bewusst. Ausschließliche Fernbehandlung oder Anleitung zur Selbstbehandlung werden der Komplexität einer Heilbehandlung in keiner Weise gerecht und können die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährden. Nur die Behandlung bei Zahnärztinnen und Zahnärzten garantiert die Sicherheit einer qualitativ hochwertigen Versorgung.

Hintergrund: Aligner

Die Aligner-Therapie ist eine kieferorthopädische Behandlungsmethode zur Behandlung von Zahnfehlstellungen mit individuell gefertigten Kunststoffschienen, den so genannten Alignern. Bei einer solchen Behandlung wirken mitunter starke Kräfte dauerhaft auf Zähne und Zahnhalteapparat ein. Daher erfordern kieferorthopädische Behandlungen einer sorgfältigen Befundung und Eingangsdiagnostik sowie einer kontinuierlichen Verlaufskontrolle.

Hintergrund: Antrag „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“

Mit dem Antrag „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Selbstverwaltungsgremien der Zahnärzteschaft Maßnahmen zu ergreifen, damit Aligner-Behandlungen nicht mehr von gewerblichen Unternehmen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte angeboten werden können.

Die gemeinsame Stellungnahme der Zahnärzteschaft zur heutigen Anhörung kann auf den Wesbites von BZÄK und KZBV abgerufen werden.

Kontakt

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Chauseestraße 13
10115 Berlin
info@bzaek.de

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Universitätsstr. 73
50931 Köln
post@kzbv.de

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