Prävention nicht mehr in aller Munde

29. Juli 2022

Prävention nicht mehr in aller Munde

Erst vor einem Jahr wurde er vertraglich vereinbart: Der Anspruch für gesetzlich versicherte Patienten auf eine nachhaltige und dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung gegen Parodontitis – einer chronischen Krankheit, an welcher fast 12 Millionen Erwachsene in Deutschland leiden.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Zahnärzteschaft hatten mit dieser Entscheidung, nach langer und intensiver fachlicher Vorbereitung, der Volkskrankheit Parodontitis gemeinsam den Kampf angesagt. Die zusätzlichen Ausgaben für das umfassende und am Bedarf der Patienten orientierte Maßnahmenprogramm, wie Aufklärungs- und Therapiegespräche sowie unterstützende Parodontitistherapie, waren einvernehmlich einkalkuliert worden.

In Zeiten knapper Kassen scheint Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach offensichtlich seine Zusagen an die GKV-Patienten zu vergessen, denn er plant mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für die zahnmedizinische Versorgung ab Januar 2023 faktisch eine Vergütungskürzung.

„Wir sächsischen Zahnärzte sehen dies als groben Vertrauensmissbrauch gegenüber unseren Patientinnen und Patienten“, kommentiert Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS), den Regierungsentwurf.
„Der Gesetzgeber hat das präventionsorientierte Konzept zur Behandlung der Parodontitis mit dem Wissen verabschiedet, dass damit höhere Kosten entstehen werden“. Nun werde er wortbrüchig und bremse damit u. a. diese moderne und wichtige Behandlungsmethode aus. Dies gehe zu Lasten der Mundgesundheit der Bevölkerung. Notwendige Einsparmaßnahmen sollten weder zu Lasten dieser noch sonstiger medizinischer Versorgung gehen. Gesundheit ist ein wichtiges Gut!

Eine verlässliche Vergütung der zahnärztlichen Leistungen ist darüber hinaus Voraussetzung für eine angemessene Entlohnung der für eine reibungslose Durchführung der Sprechstunde unerlässlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dr. Weißig verdeutlicht die Konsequenzen dieser rückschrittlichen Budgetpolitik aus Sicht der Zahnärzteschaft als Arbeitgeber: „Geht hierbei die Wertschätzung verloren, wird sich der bereits seit Langem bestehende Personalmangel weiter verschärfen. Ohne ein funktionierendes Praxisteam lässt sich die wohnortnahe und flächendeckende zahnmedizinische Versorgung nicht sicherstellen und zwangsläufig wird der gewohnte Umfang der Sprechstunde nicht aufrechterhalten werden können!“

Die sächsische Zahnärzteschaft, die den Auftrag zur Sicherstellung der Versorgung der sächsischen Patientinnen und Patienten hat, machte gegenüber der Landespolitik sowie dem Bundesgesundheitsminister klar: Der Schaden, den ein solches Kostendämpfungsgesetz verursachen würde, wäre für den Berufsstand und die ihm anvertrauten Menschen immens und nicht zu vertreten.

Kontakt

Landeszahnärztekammer Sachsen

Schützenhöhe 11
01099 Dresden
verwaltung@lzk-sachsen.de

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