Ab Januar 2025 gibt es für alle, die gesetzlich versichert sind, von ihrer Krankenkasse automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Die Arzt- und Zahnarztpraxen sind verpflichtet, die ePA zu befüllen. Aber was ist das Ziel dabei? Und wer bestimmt, was gespeichert wird? Hier erfahrt ihr, was Zahnärzte und ZFA jetzt wissen sollten.