Richtige Mundpflegeprodukte steigern die Patientencompliance

15. Januar 2020

Richtige Mundpflegeprodukte steigern die Patientencompliance

Ann-Christin Stark beschreibt in ihrem Artikel, wie wichtig die Mitarbeit des Patienten für den Behandlungserfolg ist denn mit einer erfolgreichen Parodontitistherapie können wir nur den Grundstein legen, der Patient muss den Zustand durch häusliche Pflege erhalten. Wie die Abrechnung für den konkreten Fall aussieht, zeigt der folgende Artikel.

Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) schließt sich an die PA- Behandlung an. Ihr Ziel ist es, das Wiederauftreten der Erkrankung zu verhindern. Im Recall erfolgt zunächst erneut die Kontrolle des Mundhygienestatus und die Remotivation des Patienten. Auch alternative Mundpflegeprodukte können angeboten werden. Letzteres ist von großer Bedeutung. Manchmal kommen Patienten mit den vorgeschlagenen Hilfsmitteln nicht zurecht oder der Zustand im Mund hat sich so verändert, dass sie beispielsweise eine andere Größe der Interdentalbürstchen verwenden sollten.

Ann-Christin Stark zeigt in ihrem Beitrag, wie sie ihre Patientin während der unterstützenden Parodontitistherapie begleitet. Anhand ihrer Dokumentation ergibt sich für die Abrechnung eine deutliche Auflistung der Positionen. Die Wahl fällt dabei auf die GOZ, da für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung keine Sachleistungen des BEMA zur Verfügung stehen. Die relevanten Stichworte zur Findung der Abrechnungspositionen habe ich in den Tabellen (siehe Download rechts) „fett“ hervorgehoben.

Die Inhalte der folgenden Recallsitzungen festzulegen, obliegt dem Zahnarzt und der Dentalhygienikerin beziehungsweise Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin.

Der Zugriff auf die Positionen 1010, 4005, 4000 und 1000 erscheint zunächst reglementiert. Die BZÄK erlaubt jedoch bei Überschreitung der festgesetzten Vorgaben eine analoge Berechnung (siehe Tabelle im Download rechts).

Da in der analogen Abrechnung die Kalkulation der verwendeten Position frei ist, könnte sogar die Begrenzung der Dauer bei den Positionen 1000 und 1010 umgangen werden. Dies würde ich jedoch nicht empfehlen. Die GOZ erlaubt euch mit dem § 6 (1) eine Ausweitung der notwendigen Leistungen und gestattet für den Einzelfall eine Ausweitung der Begrenzung.

Hier geht es zum Fallbreicht von Ann-Christin Stark.

Kontakt

Jana Brandt

Freiberufliche ZMV, Fachautorin & Referentin
Individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA
Kornmarkt 1
06256 Sangerhausen
zmv.j.b.inpra@googlemail.com

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