Erwerb der Kenntnisse im Röntgen und im Strahlenschutz
In diesem Fortbildungskurs lernst Du Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie Empfehlungen und praktische Übungen kennen. Darüber hinaus werden zahnmedizinische Röntgengerätekunde, zahnmedizinische Aufnahmetechniken sowie Strahlenschutz für Patient und Personal vermittelt. Nach § 145 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist es Personen mit einer abgeschlossenen zahnmedizinischen Ausbildung gestattet, die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durchzuführen. Die notwendigen Kenntnisse für die technische Durchführung werden mit diesem Kurs erworben. 2 Kurstage
